Bielefeld beschließt Lidl-Neubau am Lokschuppen mit mehr Parkplätzen
Am Lokschuppen in Bielefeld soll ein neuer Lidl-Markt entstehen. Die Pläne dafür stammen ursprünglich aus dem Jahr 2020, der Baubeginn war zunächst für 2021 vorgesehen. Geklappt hat das nicht. Erst nach mehr als sieben Jahren beschloss die Bezirksvertretung Mitte nun mehrheitlich den Bebauungsplan. Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben weitgehend geschaffen.
Geplant ist eine zweigeschossige Filiale mit insgesamt 1.800 Quadratmetern Fläche – ähnlich dem bestehenden Lidl-Markt in Bielefeld-Brackwede. Unten sollen die Parkplätze liegen, nach oben geht es für die Kundinnen und Kunden über Rolltreppen in den Verkaufsraum. Bevor gebaut werden kann, müssen ein benachbartes ehemaliges Autohaus und der aktuelle Lidl-Markt weichen.
Knappes Votum, klare Fronten
Ein erster Beschlussversuch war Anfang Mai in der Bezirksvertretung Mitte knapp gescheitert. Kritiker verwiesen auf städtische Leitlinien: Großflächiger Einzelhandel soll grundsätzlich mit Wohnraum oder zusätzlichen Gewerbeflächen verbunden werden.
Die Grünen lehnten auch den neuen Beschluss ab. Sie unterstützten die Parkplätze im Erdgeschoss nicht und hätten dort lieber eine zusätzliche gewerbliche Nutzung gesehen. Die Linke forderte weiterhin Wohnungen im Obergeschoss. Die Planer lehnten das mit Blick auf die unmittelbare Nähe zum Veranstaltungszentrum Lokschuppen ab. Bei Veranstaltungen kann es dort ohnehin eng und laut werden.
Für das Projekt stimmten CDU, SPD, FDP und der parteilose Bezirksvertreter Sebastian Peter. Auch im Stadtentwicklungsausschuss gilt eine Mehrheit als wahrscheinlich.
Mehr Platz für Autos bei Veranstaltungen
Der neue Markt soll auf dem Grundstück weiter nach Süden rücken. Dadurch wird das bisherige Marktgelände als zusätzliche Parkplatzfläche frei. Zusammen mit den überdachten Stellplätzen im Erdgeschoss des Neubaus soll das die Parkplatzsituation bei Veranstaltungen im Lokschuppen verbessern.
Lidl ist seit 1992 an der Stadtheider Straße direkt vor dem Lokschuppen ansässig. Der damalige Markt war Teil der Gegenleistung für den Investor, der das Bahnbaudenkmal übernommen und zu einem Veranstaltungsort entwickelt hatte. Nun steht also ein ziemlich großer Umbau an – mit Rolltreppen, Abriss und hoffentlich weniger Parkplatzsuche an Konzertabenden.
Wo der Bebauungsplan nachzusehen ist
Die Stadt Bielefeld stellt mit dem digitalen Stadtplan „Bebauungsplan, Flächennutzungsplan und städtebauliche Satzungen online“ grundstücksbezogene Informationen bereit. Dort lässt sich prüfen, welche planungsrechtlichen Vorgaben für ein Grundstück gelten und ob es im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans liegt.
Abrufbar sind der Flächennutzungsplan, geltende Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen. Außerdem informiert das Angebot über rechtsverbindliche Bebauungspläne und Satzungen, den gesamten wirksamen Flächennutzungsplan sowie laufende Aufstellungs- und Änderungsverfahren. Auch Beteiligungsmöglichkeiten in diesen Verfahren werden genannt. Verlinkt sind zudem die Bereiche „Öffentliche Bekanntmachungen“, „Bebauungsplan und Flächennutzungsplan online“, „Flächennutzungsplan“, „Bebauungsplan“ und „Städtebauliche Satzungen“.
Das zugehörige Planlexikon erläutert die Bauleitplanung als Planungswerkzeug, ihre Rechtsgrundlagen und Verfahrensabläufe sowie die wesentlichen Instrumente Bebauungsplan und Flächennutzungsplan.
Für Fragen ist die Bauberatung im Bauamt zuständig: Telefon +49 521 51-5600, Telefax +49 521 51-3697, E-Mail bauberatung [at] bielefeld.de. Die Adresse lautet Technisches Rathaus, August-Bebel-Str. 92, 33597 Bielefeld. Geöffnet ist montags bis mittwochs von 8–16 Uhr, donnerstags von 8–18 Uhr und freitags von 8–14 Uhr.
Was im Verfahren noch eine Rolle spielt
Für Flächennutzungspläne sowie qualifizierte, vorhabenbezogene und einfache Bebauungspläne gelten einheitlich die Grundsätze der §§ 1, 1a, 2 und 2a BauGB. Hinzu kommen die Vorschriften zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 bis 4a BauGB.
Unterschiede gibt es bei den weiteren rechtlichen Schritten: Die Genehmigung des Flächennutzungsplans richtet sich nach § 6 BauGB, die Genehmigung eines Bebauungsplans, soweit erforderlich, nach § 10 BauGB. Für das Wirksamwerden des Flächennutzungsplans gilt § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB, für das Inkrafttreten des Bebauungsplans § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB.
Das Regelverfahren der Bauleitplanung ist in mehrere Stationen gegliedert: Aufstellungsbeschluss, Ausarbeitung des Planentwurfs, frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Erstellung des Entwurfs des Bauleitplans, weitere Beteiligung der Behörden und Träger, Bekanntmachung der Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit, Prüfung und Behandlung der Stellungnahmen, gegebenenfalls ein Verfahren zur Änderung oder Ergänzung des Entwurfs, Feststellungs- beziehungsweise Satzungsbeschluss, Genehmigung sowie das Wirksamwerden des Flächennutzungsplans und das Inkrafttreten des Bebauungsplans.
Zum Abschluss gehört die verpflichtende Bereitstellung der Planungsunterlagen im Internet. Die Informationen zum Bauleitplanverfahren umfassen außerdem ein Ablaufschema, Unterlagen zur Beteiligung und ein Verzeichnis der Träger öffentlicher Belange in Hessen. Als Schlagworte werden Baugesetzbuch, Bauleitplanung, Beteiligungsverfahren und Corona-Pandemie genannt.
