dm-Markt in Zell am See soll auf über 1.000 Quadratmeter wachsen
Im Fachmarktzentrum Zell am See-Schüttdorf soll der dm-Markt deutlich größer werden. Möglich wird das durch die Schließung der direkt benachbarten Schlosserei Obernosterer. Das Fachmarktzentrum umfasst rund 18.000 Quadratmeter und beherbergt verschiedene Geschäfte.
Das Land Salzburg hat inzwischen die Begutachtung für eine neue Standortverordnung eingeleitet. Stellungnahmen zum Vorhaben können bis 10. November 2026 abgegeben werden. Erst danach werden die Rückmeldungen geprüft; Landesrat Martin Zauner (FPÖ) erwartet eine Entscheidung zugunsten des Projekts Anfang 2027.
Mehr Platz für Sortiment und Kunden
Geplant ist, die Verkaufsfläche von derzeit rund 712 auf 1.063 Quadratmeter zu vergrößern. Das entspricht einem Plus von 351 Quadratmetern. Die Erweiterung soll auf einer bereits versiegelten Fläche entstehen. Zusätzlich sind Baumpflanzungen und eine Begrünung der Stellplätze vorgesehen.
Bürgermeister Andreas Wimmreuter (SPÖ) verbindet mit dem Umbau mehrere Verbesserungen: ein größeres Sortiment und ein erweitertes Angebot, eine bessere Verkehrssituation durch eine angepasste Zufahrt sowie zusätzliche Parkmöglichkeiten. Gerade bei einem gut besuchten Fachmarktzentrum dürfte das Thema Zufahrt für viele Kundinnen und Kunden nicht nebensächlich sein.
Im Auftrag von dm hat das Beratungsunternehmen „Standort + Markt“ ein Gutachten zur Standortverordnung erstellt. Darin wird festgehalten, dass durch den zusätzlichen Umsatz der Erweiterung keine Beeinträchtigung anderer lokaler Handelsbetriebe zu erwarten sei. Als Grund nennt das Gutachten die hohe touristische Nachfrage in der Region.
Warum eine Standortverordnung nötig ist
Handelsbetriebe dürfen raumordnungsrechtlich nur an bestimmten Standorten angesiedelt oder erweitert werden. Die entsprechenden Regelungen sollen verhindern, dass sich Handelsflächen immer weiter an die Peripherie verlagern. Seit März 2021 ist zur Verringerung des Bodenverbrauchs außerdem die Zahl der Parkplätze bei Handelsbetrieben beschränkt.
Für größere Handelsflächen gilt zudem: Sie dürfen nur noch in innerörtlichen Lagen, sogenannten Zentrumszonen, angesiedelt werden. Gemeinden müssen diese Zonen im Flächenwidmungsplan ausweisen; die Landesregierung hat dafür einen Leitfaden zur Abgrenzung erstellt. Neben den speziellen Handelsregelungen gelten bei einer Betriebsansiedlung auch die allgemeinen Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes.
Weitere Informationen zu Gebieten für Handelseinrichtungen in Niederösterreich enthält ein entsprechendes PDF. Für das Vorhaben in Zell am See ist zunächst das laufende Begutachtungsverfahren maßgeblich. Der bereitgestellte PDF-Datenstrom zur Standortverordnung war allerdings ohne auslesbaren Artikeltext, eine sachliche zusätzliche Zusammenfassung daraus ist daher nicht möglich.
