In Frohnhausen in Mittelhessen führt die evangelische Kirchengemeinde seit etwas mehr als einem Jahr eine eigene Postfiliale. Auslöser war die Schließung der bisherigen Poststelle im Jahr 2025. Heute gehen dort nicht nur Briefe und Pakete über den Tresen: Menschen holen Sendungen ab, trinken Kaffee, sitzen zusammen oder warten, während ihre Kinder in der Spielecke beschäftigt sind.

Die Filiale liegt im Gebäude „Zentrale 15“. Unten befinden sich die Poststelle und eine Begegnungsecke, oben Räume für offene Kinderarbeit. Das Haus ist damit zugleich Begegnungs- und Bildungsort. Zum Angebot gehören neben Post- und Paketdienstleistungen nachmittägliche Kinderangebote, regelmäßige Nachhilfe, Familienberatung und die Vermietung von Räumen für Feiern.

Postschalter neben Spielecke und Kaffeetasse

Mitarbeitende des Familienzentrums scannen Sendungen, rechnen ab und geben Pakete aus. Zu ihnen gehören Anne Hain und Stefanie Grätz. Unterstützt werden sie von Gemeindepädagoginnen und Gemeindesekretärinnen. Für die Kirchengemeinde ist die Filiale auch ein Treffpunkt, an dem Menschen verschiedener Religionen und sozialer Hintergründe miteinander ins Gespräch kommen.

Geöffnet ist an sechs Tagen: montags, mittwochs, donnerstags, freitags und samstags von 10 bis 12 Uhr, dienstags von 16 bis 18 Uhr. Gerade die Nachmittags- und Samstagsöffnung soll Berufstätigen den Besuch ermöglichen. Ein Kaffee, ein paar Kekse und die Kinderspielecke machen aus dem kurzen Gang zur Post gelegentlich einen längeren Aufenthalt.

Andrea Neiß ist bei der Kirchengemeinde für die Poststelle angestellt. Der regionale Integrationsfachdienst vermittelte sie an die Gemeinde, das Jobcenter übernimmt zwei Drittel ihrer Lohnkosten. Für das rund 250 Quadratmeter große Gebäude wurden 80.000 Euro in die Sanierung investiert; finanziert wurde sie vom Landeswohlfahrtsverband. Die Gemeinde zahlt Miete und erzielt durch die Postfiliale tägliche Einnahmen. Zusätzlich kommen Einnahmen aus der Vermietung von Räumen.

Nach Räumen für Angebote für Kinder ab dem Grundschulalter hatte die Gemeinde bereits gesucht, bevor die Post schloss. Nun nehmen zweimal wöchentlich etwa 20 Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren an der Nachmittagsbetreuung teil. Pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche spielen, basteln und backen gemeinsam. Eine pensionierte Lehrerin aus Frohnhausen gibt regelmäßig Nachhilfe. Kirchenvorstandsvorsitzender Ralf Schaffner sieht die unterschiedlichen Angebote als Teil des gemeindlichen Engagements im Ort.

Wenn der letzte Laden verschwindet

Frohnhausen steht mit seiner Lösung in einem größeren Zusammenhang. Orte mit mehr als 2.000 Einwohnern müssen mindestens eine Postfiliale haben. In Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohnern darf die Entfernung zur Filiale in zusammenhängenden Wohngebieten höchstens zwei Kilometer betragen. Auf dem Land und am Stadtrand werden diese Standort- und Entfernungsanforderungen allerdings nicht immer erfüllt.

Im Juli gab es bundesweit 141 unbesetzte Pflichtstandorte – 16 mehr als im Februar, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. Im Oktober 2023 waren 73 Pflichtstandorte unbesetzt, im Januar 2023 sogar 174. Die Zahl schwankt seit längerer Zeit deutlich. Die Deutsche Post betreibt insgesamt knapp 13.000 Filialen, meist in Kiosken und anderen Einzelhandelsgeschäften; gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 12.000.

Ein Grund liegt im Rückzug des ländlichen Einzelhandels. Schließt der letzte Supermarkt oder Laden eines Ortes und findet sich kein neuer Partner, bleibt auch der Filialstandort unbesetzt. Die Post bezeichnet die Einrichtung und Aufrechterhaltung von Filialen in Regionen mit schwacher Einzelhandelsstruktur als schwierig. Für eine Kirchengemeinde wie in Frohnhausen kann daraus eine Aufgabe werden, die mit Sozialarbeit, Kinderbetreuung und einem offenen Treff verbunden ist.

Zum Jahreswechsel treten Änderungen des novellierten Postgesetzes in Kraft. Unter bestimmten Voraussetzungen können dann auch Poststationen zur Erfüllung der Filialpflicht angerechnet werden; bisher ist das nicht möglich. An den Automaten lassen sich Briefmarken kaufen, Pakete frankieren sowie Briefe und Pakete abgeben. Dazu kommt Videoberatung. Die Poststationen sind rund um die Uhr verfügbar, während Filialen an feste Öffnungszeiten gebunden sind.

Von den 141 unbesetzten Pflichtstandorten im Juli verfügten bereits 27 über einen Automaten. Damit eine Poststation angerechnet werden kann, muss sich die Post mit den Kommunen abstimmen und die Zustimmung der Bundesnetzagentur einholen. Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller hatte sich grundsätzlich positiv zu den Automaten geäußert.

Was zur postalischen Grundversorgung gehört

Die Deutsche Post AG ist nach dem Postgesetz verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgung sicherzustellen. Im Jahresdurchschnitt müssen mindestens 95 Prozent der Briefe und Pakete innerhalb von drei Werktagen zugestellt werden, 99 Prozent innerhalb von vier Werktagen. Für einzelne Sendungen besteht allerdings kein gesetzlicher Anspruch auf die Einhaltung dieser Fristen.

Für Briefe galten 2024 vorübergehend noch die alten Vorgaben: 80 Prozent mussten durchschnittlich am nächsten Werktag zugestellt werden, 95 Prozent am übernächsten Werktag. Täglich oder wöchentlich erscheinende Zeitungen und Zeitschriften sollen in der Regel am Erscheinungstag ankommen.

Bundesweit müssen mindestens 12.000 Filialen vorhanden sein. In Gemeinden und Wohngebieten mit mehr als 2.000 Einwohnern muss es mindestens eine Filiale geben; ab 4.000 Einwohnern muss sie in zusammenhängend bebauten Gebieten höchstens 2.000 Meter entfernt erreichbar sein. An einzelnen Orten kann eine Filiale durch einen Automaten ersetzt werden. Dafür sind die Zustimmung der Bundesnetzagentur und die Anhörung der betroffenen Gemeinde erforderlich.

Auch Briefkästen gehören zur Versorgung. In zusammenhängend bebauten Wohngebieten darf der Weg dorthin höchstens 1.000 Meter betragen. Briefkästen müssen an jedem Werktag geleert werden, wobei die Leerungszeiten die Bedürfnisse des Wirtschaftslebens berücksichtigen sollen. An Sonn- und Feiertagen muss eine bedarfsgerechte Leerung erfolgen. Die gesetzlichen Zustellregeln gelten für alle Postunternehmen, nicht nur für die Deutsche Post AG.

Abholung, Ersatzperson und Paketstation

Briefe müssen in den Briefkasten eingeworfen oder persönlich ausgehändigt werden. Ist das nicht möglich, dürfen sie einer Ersatzperson übergeben werden, sofern Absender oder Empfänger dies nicht ausdrücklich untersagt haben. Klappt auch das nicht, kann das Postunternehmen den Brief später erneut zustellen oder ihn zur Abholung hinterlegen, etwa in einer Filiale. Der Empfänger muss über den Abholort informiert werden. Wird der Brief innerhalb von sieben Werktagen nicht abgeholt, geht er an den Absender zurück.

Bei Paketen können Empfänger zwischen persönlicher Aushändigung, der Einlieferung in einen Paketkasten an der Haustür sowie der Hinterlegung in einer Filiale oder Paketstation wählen. Mit dem Postunternehmen lässt sich außerdem vereinbaren, dass ein Paket an einem bestimmten Ort, etwa in einer Garage, oder an eine bestimmte Person, etwa einen Nachbarn, geliefert wird.

Ohne Zustellwunsch müssen Pakete persönlich ausgehändigt werden. Ist das nicht möglich, dürfen sie – sofern nicht untersagt – einer Ersatzperson übergeben werden. Andernfalls kann das Postunternehmen später erneut zustellen oder das Paket mindestens sieben Werktage zur Abholung in einer Filiale oder Paketstation hinterlegen. Über den Abholort muss informiert werden; wird das Paket nicht abgeholt, wird es an den Absender zurückgesendet. Der Hinterlegung in automatisierten Paketstationen können Empfänger widersprechen. Der Widerspruch muss an das jeweilige Postunternehmen gerichtet werden.

Briefe und Pakete bis 20 Kilogramm gehören zur Grundversorgung. Die Preise der Deutschen Post AG dafür müssen vorab von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Für bestimmte Zeiträume legt die Behörde einen Preisänderungsspielraum fest, unter anderem für Postkarten, Standard- und Kompaktbriefe, Einschreiben und Pakete bis 20 Kilogramm. Berücksichtigt werden dabei unter anderem aktuelle Kosten und die Inflationsrate. Beantragte Preisänderungen werden genehmigt, wenn sie den festgelegten Spielraum nicht überschreiten.

Preise für Pakete über 20 Kilogramm kann die Deutsche Post ohne vorherige Genehmigung festlegen. Briefentgelte für Geschäftskunden sind genehmigungspflichtig, sofern sie nicht individuell vereinbart wurden. Entgelte für Werbesendungen und Geschäftskundenpakete sind genehmigungsfrei. Auch die Preise für Bücher- und Warensendungen unterliegen nicht der Genehmigungspflicht durch die Bundesnetzagentur; die Deutsche Post kann sie ohne vorherige Prüfung festlegen.