Luzern ersetzt «Tierbesitzer» durch «Tierhalterinnen und Tierhalter» – die Seuchen bleiben dieselben
Im Luzerner Kantonsrat ist eine kleine Gesetzesänderung mit grosser sprachlicher Wirkung über die Bühne gegangen. In der zweiten Beratung wurde die redaktionelle Anpassung des Gesetzes über die Tierseuchenkasse verabschiedet. Veraltete Begriffe verschwinden, geschlechtergerechte Formulierungen kommen hinein.
Aus «Tierbesitzer» werden künftig «Tierhalterinnen und Tierhalter». Auch der «Staat» wird im Gesetz durch den «Kanton» ersetzt. Inhaltlich ging es dabei um formelle Anpassungen; Anträge wurden in der zweiten Beratung keine gestellt. Die Vorlage war unbestritten und wurde in der Schlussabstimmung mit 99 zu 1 Stimmen angenommen.
Neue Begriffe, gleicher Regelungsbereich
Das angepasste Gesetz soll Anfang 2027 in Kraft treten. Der Ort dieser politischen Arbeit ist klar benannt: Filialen & Standorte. Mehr verändert die Revision auf der sprachlichen Ebene, nicht an den grundlegenden Aufgaben der Tierseuchenkasse.
Worum es bei solchen Gesetzen geht, merkt man meist erst, wenn irgendwo ein Ausbruch passiert. Tierseuchengesetze regeln die staatlichen Reaktionen auf übertragbare Tierkrankheiten und legen Massnahmen zum Schutz der Tiergesundheit, der Bevölkerung und des Handels fest. Wie scharf der Staat eingreift, hängt vor allem davon ab, wie leicht sich eine Krankheit ausbreitet und welche Folgen für Tiere, Menschen und die Wirtschaft drohen.
Von der Überwachung bis zur Ausrottung
Das Instrumentarium reicht von Überwachung und Bekämpfung bis zur Ausrottung. Bei hoch ansteckenden und schwerwiegenden Seuchen muss rasch gehandelt werden, damit Ausbrüche nicht ausufern. Sonst drohen erhebliche gesundheitliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Schäden – dazu kommen Einschränkungen im nationalen und internationalen Handel. In betroffenen Beständen kann unter Umständen sogar die Tötung aller empfänglichen Tiere angeordnet werden.
Weniger schwerwiegende Tierseuchen werden je nach Lage ausgerottet, bekämpft oder überwacht. Eine Ausrottung kommt infrage, wenn ein gesundheitlicher oder wirtschaftlicher Bedarf besteht und der Aufwand vertretbar bleibt. Bei der Bekämpfung sollen Schäden begrenzt werden. Überwachung wiederum liefert epidemiologische Daten oder hilft, den internationalen Tierverkehr zu kontrollieren. Die Krankheiten werden deshalb als hoch ansteckend, auszurotten, zu bekämpfen oder zu überwachen eingestuft; hinzu kommt die Kategorie der Zoonosen.
Zur Gruppe der hoch ansteckenden Tierseuchen zählen unter anderem die Afrikanische Pferdepest, eine für Pferde tödliche Viruserkrankung, die durch Mücken übertragen wird, in der Schweiz bisher aber nicht nachgewiesen wurde und Menschen nicht gefährdet. Ebenfalls dazu gehören die Afrikanische Schweinepest, die tödliche Epizootische hämatopoetische Nekrose bei Fischen, die für Menschen harmlos ist und in der Schweiz bisher nicht aufgetreten ist, sowie die Gelbkopf-Krankheit mit hoher Sterblichkeit bei Garnelen, von der es in Europa bisher keine Fälle gibt.
Die Klassische Schweinepest betrifft Haus- und Wildschweine, verläuft häufig tödlich und wird durch Schutzmassnahmen von der Schweiz ferngehalten. Die Lumpy-Skin-Krankheit betrifft Rinder, Büffel und Bisons. Bei der Lungenseuche der Rinder sind Symptome, Verbreitung, Bekämpfung und Schutz zentrale Themen; die Lungenseuche der Ziegen ist eine tödliche, meldepflichtige Krankheit mit Vorkommen in Afrika, Asien und der Türkei.
Auch Maul- und Klauenseuche, Newcastle-Krankheit, Pest der kleinen Wiederkäuer, Rifttalfieber, Rinderpest, Rotz, Schaf- und Ziegenpocken, Taura-Syndrom und Vogelgrippe fallen in diesen Bereich. Rifttalfieber kann Tiere und Menschen betreffen und ist meldepflichtig. Rotz befällt Pferde und Esel und kann auf Menschen übertragen werden. Schaf- und Ziegenpocken verursachen Hautveränderungen, sind für Menschen ungefährlich; die Schweiz ist frei davon. Das Taura-Syndrom bedroht Garnelenbestände weltweit, während die Vogelgrippe Geflügel und Wildvögel betrifft.
Aufwendige Programme und ständige Kontrolle
Auszurottende Tierseuchen werden mit aufwendigen Programmen bekämpft. Einige sind bereits verschwunden, andere sollen in absehbarer Zeit folgen. Dazu zählen die Aujeszkysche Krankheit bei Schweinen, die für andere Tiere tödlich, für Menschen aber ungefährlich ist, sowie die in der Schweiz seuchenfreie Beschälseuche bei Pferden und Eseln. Besnoitiose ist eine parasitäre Hautkrankheit bei Rindern, besonders relevant bei Tierimporten; eine Impfung gibt es nicht, für Menschen ist sie ungefährlich.
BSE ist eine Prionenkrankheit bei Rindern; die klassische Form kann beim Menschen die Zoonose vCJK auslösen. Bei der Bovinen Virus-Diarrhoe geht es um die Ausrottung in der Schweiz, den Tierverkehr, die Sömmerung und den neuen BVD-Status ab 2026. Brucellose verläuft bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen langsam und oft unauffällig. Campylobacter fetus verursacht bei Rindern Fruchtbarkeitsstörungen, wurde in der Schweiz bisher nicht nachgewiesen, und eine Impfung steht nicht zur Verfügung.
Weitere Krankheiten dieser Kategorie sind die chronische Viruskrankheit Enzootische Leukose der Rinder, von der die Schweiz frei ist, sowie die meldepflichtige Equine infektiöse Anämie bei Pferden. Letztere ist für Menschen ungefährlich und in Europa vereinzelt verbreitet. Infektiöse Agalaktie führt bei Schafen und Ziegen zu Milchverlust, Entzündungen und wirtschaftlichen Schäden, ist in der Schweiz aber nicht verbreitet. Bei Fischen gelten die Infektiöse Anämie der Salmonidae, die Infektiöse hämatopoetische Nekrose bei Lachsen und die Virale hämorrhagische Septikämie als wichtige Gefahren; die zuletzt genannte meldepflichtige Krankheit betrifft Fische in kaltem Wasser und kann ganze Bestände gefährden.
Milzbrand kann Tiere und Menschen betreffen, weshalb Übertragung, Erkennung und Schutzmassnahmen wichtig sind. PRRS führt bei Schweinen zu Fruchtbarkeitsstörungen und Atemwegserkrankungen, ist für Menschen aber ungefährlich. Tollwut ist eine tödliche Viruserkrankung bei Säugetieren, eine Zoonose und in der Schweiz meldepflichtig. Scrapie ist eine tödliche, übertragbare TSE bei Schafen und Ziegen, für Menschen ungefährlich und in der Schweiz meldepflichtig. Tritrichomonas foetus wird bei Rindern meist beim Deckakt übertragen und ist meldepflichtig. Tuberkulose ist eine chronische bakterielle Infektionskrankheit bei Mensch und Tier, eine Zoonose und ebenfalls meldepflichtig.
Zu den zu bekämpfenden Seuchen zählen Krankheiten, die sich mit vertretbarem Aufwand nicht ausrotten lassen. Actinobacillose der Schweine verursacht eine bakterielle, teilweise tödliche Lungenentzündung; für Menschen ist sie ungefährlich. Die Ansteckende Pferdemetritis wird beim Deckakt übertragen: Stuten zeigen Entzündungen, Hengste bleiben meist symptomlos. Die Blauzungenkrankheit betrifft Wiederkäuer, wird durch Mücken übertragen und wird abhängig vom Serotyp bekämpft.
Border Disease befällt Schafe, Ziegen und Rinder; persistente Träger scheiden das Virus lebenslang aus. CAE ist eine Viruskrankheit der Ziegen, wird meist über Milch übertragen, ist für Menschen ungefährlich und seit 2018 ist die Schweiz frei davon. Eine Impfung gibt es nicht. Chlamydiose der Vögel ist dagegen eine bakterielle Zoonose, die auf Menschen übergehen kann und für Vogelhalterinnen und Vogelhalter besonders wichtig ist; sie ist meldepflichtig.
Dasselkrankheit führt bei Rindern durch Dasselfliegenlarven zu Hautbefall, ist in der Schweiz praktisch ausgerottet, für Menschen ungefährlich und meldepflichtig. Die Enzootische Pneumonie der Schweine ist eine bakterielle Lungenentzündung, in der Schweiz fast ausgerottet; die Impfung ist verboten, die Krankheit meldepflichtig. Die Epizootische hämorrhagische Krankheit betrifft Hirsche und Rinder, wird durch stechende Mücken übertragen und kann je nach Tierart tödlich verlaufen.
Auch die Faulbrut der Bienen, die Weisspünktchenkrankheit bei Garnelen und anderen Krebstieren, die Krebspest, Leptospirose, Moderhinke, Myxomatose, Paratuberkulose, Pferdeenzephalomyelitiden und Japanische Enzephalitis, Salmonellose sowie Sauerbrut der Bienen werden bekämpft. Die Krebspest zerstört bei einheimischen Krebsen den Panzer und führt meist zum Tod; dunkle Flecken, Mattigkeit und der Verlust von Gliedmassen können auftreten. Moderhinke ist eine ansteckende bakterielle Klauenkrankheit bei Schafen, die sich in Herden ausbreitet. Myxomatose wird bei Kaninchen durch Insekten oder direkten Kontakt übertragen.
Bei der Infektiösen Laryngotracheitis der Hühner wird sie im Artikel als Viruserkrankung beschrieben; die beigefügte Kurzbeschreibung nennt allerdings Garnelen und Krebstiere. Der Kleine Beutenkäfer bedroht Bienenvölker – Früherkennung, Schutz und das richtige Vorgehen bei Verdacht sind entscheidend. Die Sauerbrut ist eine sehr ansteckende bakterielle Brutkrankheit mit schnellem Verlauf und typischen Brutveränderungen, für Menschen aber ungefährlich.
Meldepflicht und grenzüberschreitender Handel
Überwachte Tierseuchen sind besonders für den internationalen Tierverkehr relevant. Sie sind meldepflichtig und werden systematisch beobachtet. Campylobacteriose kann über Lebensmittel für Menschen gefährlich werden. Chlamydienabort betrifft Schafe und Ziegen, ist für Schwangere gefährlich, meldepflichtig und in der Schweiz impfbar. Coxiellose kann Tiere und Menschen krank machen.
Echinokokkose ist eine bei Tieren und Menschen vorkommende Bandwurmerkrankung, in der Schweiz weit verbreitet; Entwurmung dient dem Schutz und die Krankheit ist meldepflichtig. Equine Arteritis verläuft bei Pferden, Eseln und Maultieren meist mild. Die Batrachochytrium-salamandrivorans-Infektion ist eine Pilzkrankheit bei Schwanzlurchen mit hoher Sterblichkeit; sie wird über Wasser, Erde und Tiere übertragen, bestätigte Fälle gibt es in der Schweiz bisher nicht.
Die Koi-Herpesvirus-Infektion schädigt Haut und Kiemen von Karpfen, ist für Menschen ungefährlich. Listeriose betrifft vor allem Wiederkäuer und kann auf Menschen übertragen werden. Lungenadenomatose ist eine chronische Viruskrankheit bei Schafen mit Atemnot und Gewichtsverlust, Maedi-Visna eine Viruskrankheit bei Schafen und teilweise auch Ziegen. Mykoplasmose bei Hühnern und Truthühnern schwächt Jungtiere und senkt die Legeleistung.
Neosporose tritt vor allem bei Rindern und Hunden auf. Die Proliferative Nierenkrankheit der Fische ist eine chronische Parasiteninfektion bei Süsswasserfischen und für Menschen ungefährlich. Pseudotuberkulose verursacht bei Schafen und Ziegen Abszesse und Gewichtsverlust, wird aber selten auf Menschen übertragen. Surra ist eine tropische Krankheit vor allem bei Pferden, Kamelen und Hunden und in der Schweiz meldepflichtig.
Toxoplasmose ist eine Zoonose mit Katzen als Endwirten; bei Mensch und Tier kann sie zu Aborten und Schädigungen des ungeborenen Lebens führen. Tracheenmilben beeinträchtigen die Atmung von Bienen, die Krankheit ist weltweit verbreitet und für Menschen ungefährlich. Trichinellose wird über ungenügend erhitztes Schweinefleisch auf Menschen übertragen, während Tiere meist keine Symptome zeigen. Tropilaelaps-Acariose befällt Bienenlarven und ist in der Schweiz bisher nicht aufgetreten.
Tularämie betrifft Wildtiere und kann Menschen anstecken. Varroatose wird durch Varroamilben verursacht und schwächt Bienenvölker. Die Virale hämorrhagische Krankheit der Kaninchen ist gefährlich, weshalb Schutzmassnahmen empfohlen werden. West-Nil-Fieber ist eine durch Mücken übertragene Zoonose bei Pferden, Vögeln und Menschen; Impf- und Schutzmassnahmen spielen dort eine Rolle.
Zoonosen können zwischen Tieren und Menschen übertragen werden – durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder über kontaminierte Lebensmittel tierischer Herkunft. Als Zoonosen beziehungsweise potenziell auf Menschen übertragbare Krankheiten werden BSE, Brucellose, Campylobacteriose, Chlamydienabort, Chlamydiose der Vögel, Coxiellose, Echinokokkose, Leptospirose, Milzbrand, Mpox, Newcastle-Krankheit, Rotz, Salmonellose, Tollwut, Toxoplasmose, Trichinellose, Tuberkulose und West-Nil-Fieber genannt. Genau deshalb bleibt selbst eine scheinbar nüchterne Begriffsänderung im Luzerner Gesetz nicht völlig trocken: Hinter «Tierhalterinnen und Tierhalter» stehen Ställe, Bienenkästen, Fischbestände, Handelswege – und im Ernstfall ziemlich viel Arbeit.
