Tegut-Rückzug aus Bayern: Welche Märkte schließen und wer sie übernimmt
Wer Anfang November 2026 vor einem Tegut-Markt in Bayern steht, erlebt je nach Ort eine andere Wirklichkeit: Hier laufen noch Kundinnen und Kunden mit Einkaufstaschen durch die Tür, dort sind die Scheiben dunkel, Aufkleber kleben auf den Eingängen, und irgendwo dazwischen wird umgebaut. Die Bio-Supermarktkette zieht sich schrittweise aus Bayern zurück. Heute, am 2. November 2026, ist der Überblick entsprechend kompliziert – und die Liste erhebt laut dem zugrunde liegenden Artikel keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im März 2026 war bekannt geworden, dass die Schweizer Migros-Zürich-Gruppe Tegut wegen hoher Verluste verkaufen will. Erste der rund 300 Filialen schlossen, Ende Mai 2026 auch der Markt in der Ludwigstraße in Augsburg. Das Bundeskartellamt genehmigte die angemeldeten Übernahmen unter Auflagen. Vorgesehen sind 36 Standorte für Tante Enso, 178 Märkte für Edeka und 38 Märkte für Rewe.
Welche Märkte noch geöffnet sind
Mitte Oktober 2026 waren für 36 Filialen noch keine Käufer gefunden; weitere Bieterverfahren liefen. Tegut teilte mit, die noch nicht übernommenen Filialen voraussichtlich bis zum 19. Dezember 2026 geöffnet zu halten. Am Tegut-Zentralstandort in Fulda soll der Betrieb zum 31. März 2027 vollständig eingestellt werden. Viele übernommene Märkte sind vorübergehend wegen Umbauten oder dauerhaft geschlossen, andere haben noch geöffnet. Die Tegut-Website informiert im Marktfinder und unter „Wie geht’s weiter?“ über den jeweiligen Stand.
In Unterfranken sind noch geöffnet:
- Bad Brückenau, Gänsrain 1 – Übergabe an Rewe
- Bad Kissingen-Garitz, Riedgraben 4–6 – Übergabe an Rewe
- Bad Königshofen im Grabfeld, Hindenburgstraße 26 – keine Übergabe benannt
- Bad Neustadt an der Saale, Saalestraße 2 – keine Übergabe benannt
- Eibelstadt, Würzburger Straße 45 – Übergabe an Rewe
- Estenfeld, Am Zehnthügel 2 – keine Übergabe benannt
- Gemünden am Main, Würzburger Straße 75 – keine Übergabe benannt
- Gerbrunn, Am Kirschberg 5 – keine Übergabe benannt
- Karlstadt, Bodelschwinghstraße 1 – Übergabe an Rewe
- Laufach, Hauptstraße 34 – Übergabe an Penny
- Margetshöchheim, Erlabrunnerstraße 36 – Übergabe an Rewe
- Marktheidenfeld, Luitpoldstraße 17 – keine Übergabe benannt
- Oberelsbach, Oberwaldbehrunger Straße 20 – keine Übergabe benannt
- Schwarzach am Main, Zur Abtei 1 – Übergabe an Rewe
- Schweinfurt, Schelmsrasen 4–6 – keine Übergabe benannt
- Schweinfurt-Niederwerrn, Gretel-Baumbach-Straße 8 – Übergabe an Rewe
- Würzburg, Schleifweg 9 – Übergabe an Rewe
- Würzburg-Zellerau, Frankfurter Straße 18 – keine Übergabe benannt
- Zeil am Main, In den Sutten 3 – keine Übergabe benannt
In Oberfranken sind noch geöffnet:
- Coburg, Karchestraße 12 – Übergabe an Rewe
- Coburg, Neustadter Straße 9b – keine Übergabe benannt
Diese Standorte sind spätestens seit 30. Oktober geschlossen
In Oberbayern betrifft das folgende Filialen:
- Ingolstadt, Eriagstraße 11a – Übernahme durch Netto
- München, Agnes-Bernauer-Straße 73 – Edeka
- München, Amalienburgstraße 2–6 – Edeka
- München, Belgrad-Straße 59 – Edeka
- München, Luitpoldstraße 3 – Edeka
- München, Müllerstraße 45 – Edeka
- München, Nymphenburger Straße 82 – Netto
- München, Passauerstraße 183 – Netto
- München, Pelkovenstraße 154 – Edeka
- München, Rheinstraße 1 – Edeka
- München, Richard-Strauss-Straße 48 – Netto
- München, Schleißheimer Straße 158–162 – Edeka
- München, Thomas-Dehler-Straße 15 – Edeka
- München, Westenriederstraße 35 – Edeka
- München, Wolfratshauser Straße 90 – Edeka
In Oberfranken sind geschlossen:
- Bamberg, Ludwigstraße 25 – Edeka
- Hirschaid, Bamberger Straße 18 – Netto
In Mittelfranken sind geschlossen:
- Abenberg, Im Gewerbegebiet 1 – Edeka
- Ansbach, Rettistraße 3 – Edeka
- Erlangen, Lange Zeile 61 – Netto
- Erlangen, Wladimirstraße 1–3 – Edeka
- Fürth, Gustav-Schickedanz-Straße 2 – Netto
- Fürth, Herrnstraße 26 – Edeka
- Langenfeld, Ullstädter Straße 8 – Tante Enso
In Unterfranken sind spätestens seit 30. Oktober geschlossen:
- Aschaffenburg, Schillerstraße 109 – Netto
- Bad Neustadt an der Saale, Thomas-Mann-Straße 1 – Netto
- Burgsinn, Birkenweg 14 – Tante Enso
- Dittelbrunn, Im Büttnerstrich 4 – Tante Enso
- Gerolzhofen, Schallfelder Straße 38 – Tante Enso
- Großostheim, Rudelzauer Straße 14 – Tante Enso
- Höchberg, Waldstraße 4 – Netto
- Kolitzheim, Lachenbrunnweg 1 – Tante Enso
- Leinach, Rathausstraße 33 – endgültige Schließung
- Nüdlingen, Mühlweg 4 – Tante Enso
- Partenstein, Im See 1 – Tante Enso
- Saal an der Saale, Hauptstraße 63 – Tante Enso
- Würzburg, Virchowstraße 2 – Edeka
- Würzburg, Zeppelinstraße 122 – Edeka
Was Migros verkauft – und was offenbleibt
Die Genossenschaft Migros Zürich (GMZ) zieht sich vollständig aus Deutschland zurück. An Edeka geht ein wesentlicher Teil der Tegut-Gruppe: ein Großteil der Tegut-Filialen, das Verkaufspersonal dieser Märkte, das Logistikzentrum in Michelsrombach, die Herzberger-Bäckerei sowie die Smart Retail Solutions GmbH, die Betreiberin der Teo-Smartstores. Der Kaufpreis wurde nicht veröffentlicht.
Für die übrigen Tegut-Standorte verhandelte Migros Zürich mit weiteren, nicht genannten Marktteilnehmern. Die Transaktion stand unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundeskartellamts; erst danach wollte Migros verbindliche Angaben zu den betroffenen Filialen machen. Laut GMZ sollen die Arbeitsplätze in den rund 300 Tegut-Märkten möglichst erhalten bleiben. Edeka übernimmt einen wesentlichen Teil der Märkte samt Verkaufspersonal.
Die Marke „tegut…“ soll künftig nicht weitergeführt werden. Offen ist außerdem, wie viele Mitarbeitende in der Tegut-Zentrale, der Logistik und der Herzberger-Bäckerei übernommen werden, wie die einzelnen Standorte künftig betrieben werden und wie lange die Zusammenarbeit mit Amazon für Lieferungen in mehreren Regionen fortbesteht. Eine mögliche Gesamtübernahme durch einen bislang nicht in Deutschland vertretenen Händler erwies sich laut GMZ als nicht umsetzbar. Mit welchem Interessenten gesprochen wurde, teilte das Unternehmen nicht mit.
Der Verkauf beendet das knapp 13-jährige Engagement der Migros in Deutschland. Im November 2024 hatte Migros die langjährige Tegut-Geschäftsführung abgelöst, einen Stellenabbau angekündigt und Tegut öffentlich ein Ergebnisziel bis Ende 2026 gesetzt. Danach wurden unter anderem Frischetheken in Filialen geschlossen. Die Integration der übernommenen Biomarktkette Basic war zuvor gescheitert.
Im Frühjahr 2025 hatte Migros noch von einer deutlichen Trendwende und einer Ergebnisverbesserung von 44 Prozent im ersten Quartal gesprochen. In der aktuellen Mitteilung heißt es, die operativen Verluste seien um mehr als die Hälfte reduziert worden. Trotzdem verkauft Migros Tegut vor Ablauf des gesetzten Ultimatums. Als Gründe nennt das Unternehmen ein verschärftes Marktumfeld und rückläufige Umsätze. Tegut sei wegen seiner spezifischen Positionierung und vergleichsweise geringen Unternehmensgröße langfristig wirtschaftlich nicht zukunftsfähig.
Die während des Sanierungskurses vorgenommenen Einsparungen – etwa geschlossene Frischetheken, ein ausgedünntes Sortiment und ein geringerer Bio-Fokus – könnten den Umsatzrückgang verstärkt haben. Die finanziellen Auswirkungen der Transaktion sollen bereits im Migros-Jahresabschluss 2025 erscheinen, der am 24. März veröffentlicht werden soll.
Für Edeka bedeutet die Übernahme eine Ausweitung des Filialnetzes und der Wertschöpfungskette. Betroffen sind laut „Lebensmittel Zeitung“ unter anderem die Regionen Hessenring, Südwest, Südbayern und Nordbayern. Mit Teo übernimmt Edeka außerdem ein kassenloses Smartstore-Format einschließlich der dazugehörigen Technologie, Markenrechte und Patente. Migros hatte Teo erst wenige Monate zuvor organisatorisch von Tegut getrennt und als eigenständiges, franchise-fähiges Technologieunternehmen positioniert.
Ende 2023 hatte sich Migros Zürich verpflichtet, Tegut bis zum 31. Dezember 2026 finanziell so auszustatten, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen erfüllen kann. Diese Bestandsgarantie gilt laut GMZ bis zum Vollzug und zur Abwicklung aller Veräußerungen. Wie lange Migros weiter für Tegut haften beziehungsweise zahlen muss, hängt damit auch von der Entscheidung des Bundeskartellamts und dem Abschluss der Verkäufe ab. Für die Beschäftigten bleibt die Zukunft vorerst unklar: Edekas Übernahme muss genehmigt werden, und für weitere Standorte ist noch kein Käufer festgelegt.
Warum das Kartellamt Auflagen machte
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 178 tegut-Lebensmittelmärkten und weiteren Unternehmensteilen durch EDEKA freigegeben. EDEKA darf 24 weitere tegut-Standorte vier Jahre lang nicht erwerben. Das Verbot gilt für die gesamte EDEKA-Gruppe, ihre Regionalgesellschaften und selbstständige Händler. Auch Miet- und Anschlussmietverträge für diese Standorte dürfen in diesem Zeitraum nicht abgeschlossen werden.
Ursprünglich wollte EDEKA 202 tegut-Märkte, 41 automatisierte teo-Standorte, die Herzberger Bäckerei und ein Logistikzentrum übernehmen. Das Bundeskartellamt untersuchte das Vorhaben seit März 2026 und übermittelte Ende Juli eine vorläufige wettbewerbliche Bewertung. Ohne die Zusagen hätte die Übernahme in 34 regionalen Märkten in Hessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt. In neun dieser Märkte hätte EDEKA voraussichtlich eine marktbeherrschende Stellung erlangt oder verstärkt.
Durch den Erwerbsverzicht werden die Bedenken in 24 Markträumen unmittelbar und in zehn weiteren durch Auswirkungen auf benachbarte Märkte ausgeräumt oder reduziert. Die vierjährige Frist soll ermöglichen, dass die betroffenen Standorte außerhalb der EDEKA-Gruppe weiterbetrieben werden können. Über einen künftigen Betreiber entscheidet die Auflage nicht.
Vom Erwerbsverbot betroffen sind:
- Aalen, Am Tannenwäldle 2, 73431
- Alsfeld, An der Au 10, 36304
- Bad Langensalza, Marktstraße 25, 99947
- Bad Neustadt, Saalestraße 2, 97616
- Erfurt/Marbach, Bergener Straße 18, 99092
- Geisa, Gartenweg 3, 36419
- Gerbrunn, Am Kirschberg 5, 97218
- Heiligenstadt, Brüsseler Straße 1, 37308
- Hünfeld, Am Niedertor 2–8, 36088
- Kassel, Frankfurter Straße 86, 34121
- Kassel, Friedrich-Ebert-Straße 29, 34117
- Kassel, Wilhelmshöher Allee 262, 34131
- Kirchhain, Mühlgasse 11, 35274
- Korbach, Briloner Landstraße 4–6, 34497
- Neuhof, Hanauerstraße 1, 36119
- Oberelsbach, Oberwaldbehrunger Straße 20, 97656
- Rainrod, Mühlstraße 23, 63679
- Riedstadt, Lise-Meitner-Straße 2, 64560
- Sachsenberg, Frankenberger Straße 12, 35104
- Schonungen, Ludwig-Grobe-Straße 3, 97453
- Tauberbischofsheim, Krautgartenweg 6, 97941
- Würzburg, Frankfurter Straße 18, 97082
- Würzburg-Estenfeld, Am Zehnthügel 2, 97230
- Zella-Mehlis OT Benshausen, Benshäuser Straße 12, 98544
Für den Standort Bad Neustadt betrifft das Verbot den Betrieb eines Lebensmitteleinzelhandelsstandorts, nicht den Erwerb der Immobilie.
Die vier größten Lebensmittelhandelsgruppen vereinten 2025 mehr als 90 Prozent des bundesweiten Umsatzes: EDEKA kam auf rund 30 Prozent, die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland auf rund 25 Prozent, REWE auf rund 22 Prozent sowie ALDI Nord und Süd auf rund 15 Prozent. Zwischen den Händlern bestehen intensive Wettbewerberbeobachtung und bei Teilen des Sortiments eine hohe Preisgleichheit. Preisänderungen gingen häufig von ALDI aus; zuletzt wurden vermehrt erste Preisänderungen durch Lidl beobachtet.
Die Margen stiegen während der Corona-Pandemie deutlich und gehen seit spätestens 2022 wieder zurück. Bei den vier großen Handelsgruppen liegen sie im Durchschnitt weiterhin über dem Vor-Corona-Niveau. Die durchschnittlichen Margen im Lebensmitteleinzelhandel liegen laut Bundeskartellamt im niedrigen einstelligen Prozentbereich.
Eine einzelmarktübergreifende kollektive Marktbeherrschung der führenden Lebensmittelhändler auf den Absatzmärkten wurde nicht festgestellt. Dagegen sprechen laut den Ermittlungen insbesondere fehlende Verbindungen und Lieferbeziehungen zwischen den großen Händlern, tatsächlicher Wettbewerb und geringe Margen. Auch andere europäische Wettbewerbsbehörden haben trotz vergleichbarer oder höherer Konzentration bislang keine solche Marktbeherrschung festgestellt.
Auf den bundesweiten Beschaffungsmärkten verfügt EDEKA über eine starke Stellung. EDEKA und REWE, teilweise auch die Schwarz-Gruppe, sind für bestimmte Lieferanten von Herstellermarken als Abnehmer kaum kurzfristig ersetzbar. Diese relative Nachfragemacht kann in Missbrauchsverfahren relevant sein, reicht aber nicht für ein Fusionsverbot aus.
Der durch Tegut hinzukommende Anteil am gesamten inländischen Beschaffungsvolumen beträgt weniger als 0,4 Prozentpunkte. Tegut hat als eigenständiger Nachfrager und als Mitglied der Einkaufskooperation Retail Trade Group (RTG) nur eine begrenzte Bedeutung. Eine erhebliche Wettbewerbsbehinderung auf den Beschaffungsmärkten wird daher nicht erwartet. Eine kollektive Marktbeherrschung auf den Beschaffungsmärkten wurde ebenfalls nicht festgestellt.
EDEKA verpflichtete sich, im Zusammenhang mit der Übernahme keine Konditionen ohne angemessene Gegenleistung zu fordern („Hochzeitsrabatte“). EDEKA und Tegut erklärten, keinen sogenannten Bestwertabgleich anzustreben. EDEKA soll zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Beschaffungskonditionen von Tegut oder der RTG erhalten. Ein erstes Zusagenangebot vom 20. Juli 2026 hielt das Bundeskartellamt für unzureichend; das erweiterte Angebot vom 14. September 2026 wurde als geeignet bewertet.
Das Bundeskartellamt hatte im Juni 2026 bereits die Übernahme von 36 überwiegend kleineren tegut-Standorten durch Tante Enso Süd-West freigegeben. Die geplante Übernahme weiterer tegut-Standorte durch REWE wurde weiterhin geprüft. REWE hat im Hauptprüfverfahren ein Zusagenangebot vorgelegt; die verlängerte Prüffrist läuft bis zum 29. Oktober 2026. Eine Entscheidung zur REWE-Übernahme steht noch aus.
