Warum Aldi und Lidl schweigen, während Rewe und Edeka den Einkauf beschallen
Wer bei Rewe oder Edeka einkauft, hört oft schon zwischen Obst und Kühlregal Hintergrundmusik. Bei Aldi und Lidl bleibt es dagegen meist ruhig. Kein Zufall, sagt der Marktforscher Jens Lönneker vom Kölner Institut Rheingold Salon: Supermärkte setzen Instore-Radio ein, um eine bestimmte Kaufstimmung zu erzeugen. Die Musik werde dabei eher unbewusst wahrgenommen, nicht als bewusstes Programm.
Die Unterschiede haben auch mit der jeweiligen Kundschaft und dem Einkaufskonzept zu tun. Discounter verzichten unter anderem auf Musik, weil dadurch Kosten für GEMA-Lizenzgebühren entstehen können. Bei den meist niedrigeren Preisen legen Kunden laut Lönneker weniger Wert auf ein besonderes Einkaufserlebnis. Sie wollen vor allem die benötigten Produkte holen – und vielleicht noch ein Sonderangebot erwischen.
Einfachheit gegen Inszenierung
Aldi Süd bestätigt den bewussten Verzicht auf Hintergrundmusik und verweist auf das Unternehmensprinzip der Einfachheit. Aldi Nord erklärt, dass Hintergrundmusik in den Märkten derzeit nicht geplant sei. Das passt zum Bild der beiden Ketten, die allerdings nicht völlig gleich auftreten.
| Bereich | Aldi | Lidl |
|---|---|---|
| Sortiment | Stärker von Eigenmarken geprägt | Mehr bekannte Markenartikel |
| Ladenlayout | Meist schlichter und minimalistischer | Moderner und stärker inszeniert |
| Expansion | Aldi Süd ist international weniger breit aufgestellt | Lidl ist international breiter vertreten, etwa in den USA stärker als Aldi Süd |
Ob Musik überhaupt eingesetzt wird, ist für Händler nicht nur eine Frage des Geschmacks. Sobald Kundinnen und Kunden Musik hören können, gilt sie als öffentliche Wiedergabe. Der Geschäftsinhaber trägt dafür die Verantwortung – laut dem genannten Leitfaden bereits ab dem ersten Kunden im Laden.
Privatabo reicht nicht aus
Spotify-, Apple-Music- und YouTube-Music-Privatabos untersagen die gewerbliche Nutzung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch ein Premium-Privatabo berechtigt 2026 nicht zur Beschallung eines Geschäfts. Wer trotzdem damit arbeitet, riskiert Account-Sperrung, Bußgelder, Abmahnkosten und rückwirkende GEMA-Forderungen.
Private Playlists lassen sich bei manchen B2B-Plattformen zwar technisch importieren. An der notwendigen gewerblichen Lizenzierung ändert das aber nichts. Und der Rundfunkbeitrag, früher GEZ genannt, ersetzt ebenfalls keine GEMA- oder GVL-Lizenz.
GEMA und GVL sind dabei für unterschiedliche Rechte zuständig: Die GEMA verwaltet die Rechte von Komponisten und Textdichtern, die GVL die Leistungsschutzrechte von Künstlern und Tonträgerherstellern. Bei einer Kontrolle ohne gültige Lizenz können rückwirkende Gebühren für mehrere Jahre anfallen. Dazu kommen laut dem Leitfaden häufig Strafzuschläge, teils in Höhe einer Verdoppelung der Regelsätze, Anwalts- und Abmahnkosten im teilweise vierstelligen Bereich sowie mögliche Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs durch rechtliche Auseinandersetzungen. Auch ein Kontrollkostenzuschlag von regelmäßig 100 Prozent wird genannt.
Welche Musik zum Laden passt
Unternehmen können zwischen GEMA-pflichtiger Musik und GEMA-freien Angeboten wählen. Bekannte Titel können zur Markenatmosphäre beitragen, werden aber über die entsprechenden Rechte lizenziert. GEMA-freie Musik wird meist über Pauschalen eines Dienstleisters angeboten; Meldungen an die GEMA entfallen.
Als Einsatzmodelle nennt der Artikel bekannte Titel in Showrooms und Flagship-Stores, GEMA-freie Playlists in Funktionsflächen und Lagern sowie saisonale GEMA-pflichtige Musik auf Aktionsflächen. Tempo und Rhythmus beeinflussen die akustische Atmosphäre. Ist die Musik zu laut oder passt sie nicht zum Ort, kippt die Stimmung schnell – dann nervt das Gedudel eher, als dass es den Einkauf begleitet.
Professionelle Musiksysteme können Inhalte lokal zwischenspeichern und bei einem Internetausfall weiter abspielen. Playlists lassen sich zeitgesteuert an Tageszeit und Kundenfrequenz anpassen, die Steuerung erfolgt zentral über Cloud-Dashboards. Für Filialunternehmen bedeutet das einheitliche Playlists und eine konsistente Beschallung an mehreren Standorten. Instore-Audio-Marketing kann außerdem Werbedurchsagen und Branding-Elemente integrieren.
Der Anbieter sonicsense stellt dafür sonicEASY für kleine und mittlere Geschäfte sowie sonicPRO für individuell entwickelte Soundkonzepte und Retail-Branding vor. Hinzu kommt ein GEMA-Full-Service einschließlich der Kommunikation mit Verwertungsgesellschaften. Durch die Kooperation mit dem GEMU-Verband wird ein GEMA-Rabatt von 20 Prozent genannt. Sonicsense gibt laut Artikel mehr als 40 Jahre Erfahrung in Musikrecht und Audio-Marketing an.
Die Kosten einer legalen Musiklizenz hängen unter anderem von Verkaufsfläche, Musikmodell und Filialanzahl ab. GEMA-freie Angebote arbeiten häufig mit Pauschalen, GEMA-pflichtige Musik wird nach Quadratmeter-Staffeln abgerechnet. Für den Einzelhandel gilt im Artikel der GEMA-Tarif R; Gastronomie und Fitnessstudios unterliegen anderen Tarifen. Zur Kostensenkung werden Verbandsrabatte, insbesondere die genannten 20 Prozent über den GEMU-Verband, und ein vollständiger Wechsel zu GEMA-freien Musikprogrammen genannt.
Was Musik am Verkaufsort auslöst
Hinter der stillen Filiale und dem beschallten Supermarkt steckt eine größere Forschungsfrage: Die Musikforschung untersucht, wie und warum Musik menschliches Verhalten beeinflusst. Die „Music Impact Studie“ analysiert konkret die Wirkung von Hintergrundmusik auf den Umsatz am Verkaufsort, also am Point of Sale, in Gastronomie und Einzelhandel.
An der Studie beteiligten sich internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Marktforschungsunternehmen und ein Musiktechnologieunternehmen. Für die umfassende Perspektive wurden der Stand der Musikforschung recherchiert und wissenschaftliche Erkenntnisse ausgewertet, quantitative Untersuchungen durchgeführt, Experteninterviews geführt und empirische Feldstudien direkt an Verkaufsorten im Einzelhandel und in der Gastronomie vorgenommen. In Auftrag gegeben wurde die Studie von der GEMA.
Ob im Laden also Musik läuft oder nicht, entscheidet sich zwischen Markenbild, Kosten, Lizenzfragen und dem schlichten Wunsch nach Ruhe. Bei Aldi Süd ist diese Ruhe Teil der Einfachheit, bei Aldi Nord derzeit ebenfalls vorgesehen. Und bei Lidl oder Rewe kann der passende Klang aus dem Lautsprecher kommen – rechtssicher muss er dann trotzdem sein.
