14 ehemalige tegut-Filialen öffnen in Frankfurt als EDEKA-Märkte neu
In Frankfurt steht ein großer Wechsel im Lebensmittelhandel bevor: 14 ehemalige tegut-Filialen werden zu EDEKA-Märkten umgebaut. Am Freitag, 6. November, sollen sie wieder öffnen. Für Kundinnen und Kunden heißt das: neue Schilder, neue Abläufe – und vermutlich der vertraute Griff zum Einkaufswagen am selben Standort.
Gleich drei Märkte liegen an der Berger Straße: Berger Straße 40–42 im Nordend sowie Berger Straße 195 und Berger Straße 226 in Bornheim. Ebenfalls am 6. November öffnen die Standorte Kaiserstraße 62–64 im Bahnhofsviertel, Leonardo-da-Vinci-Allee 4–8 und Joachim-Biermann-Straße 5 in Bockenheim, Friedberger Landstraße 408 in Bornheim, Bleichstraße 57, Kurt-Schumacher-Straße 30–32 und Neue Mainzer Straße 6–10 in der Innenstadt, Gravensteiner Platz 4–6 in Preungesheim, Radilostraße 17–19 in Rödelheim, Mailänder Straße 8 in Sachsenhausen sowie ein Markt im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens.
Bekannte Teams, neues Sortiment
Die bisherigen Marktteams sollen laut EDEKA weiterbeschäftigt werden. Im Sortiment sollen unter anderem regionale Erzeugnisse und Bio-Produkte liegen. Für manche Beschäftigte und Stammkunden dürfte der Übergang trotzdem ungewohnt werden: Wo bisher tegut stand, hängt dann EDEKA – und zwischen Kasse, Kühlregal und Backwarengeruch beginnt ein neuer Abschnitt.
Das Bundeskartellamt hatte EDEKA die Übernahme von 178 tegut-Filialen und weiteren Unternehmensteilen genehmigt, darunter alle 20 Frankfurter Märkte. Sechs der übernommenen Frankfurter Märkte sollen von Netto Marken-Discount betrieben werden. Netto plant inzwischen Eröffnungen zwischen dem 10. und 26. November an der Voltastraße 70–72 in Bockenheim, der Walter-Kolb-Straße 13 in Sachsenhausen, der Triebstraße 51 in Enkheim, der Pfortenstraße in Fechenheim und der Eckenheimer Landstraße 127 im Nordend. Zusätzlich entsteht eine neue Netto-Filiale an der Kleyerstraße im Gallus.
Der ursprüngliche Antrag war deutlich größer: Er umfasste 202 tegut-Märkte, 41 automatisierte teo-Standorte, die Herzberger Bäckerei und ein Logistikzentrum. Das Bundeskartellamt prüfte das Vorhaben seit März 2026 und übermittelte EDEKA Ende Juli eine vorläufige wettbewerbliche Bewertung.
Warum die Freigabe nicht ohne Auflagen kam
Ohne Zusagen hätte der Zusammenschluss in 34 regionalen Märkten in Hessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg den Wettbewerb erheblich behindert. In neun dieser Märkte wäre voraussichtlich eine marktbeherrschende Stellung von EDEKA entstanden oder verstärkt worden. Geprüft wurde dabei nicht nur der Wettbewerb um Verbraucherinnen und Verbraucher auf lokalen Absatzmärkten, sondern auch der Wettbewerb zwischen Händlern sowie Herstellern und Lieferanten auf grundsätzlich bundesweiten Beschaffungsmärkten.
EDEKA darf 24 weitere tegut-Standorte vier Jahre lang nicht erwerben. Dadurch wurden wettbewerbliche Bedenken in den betroffenen Regionen ausgeräumt oder auf ein zulässiges Maß reduziert. In 24 Markträumen entfielen die Bedenken direkt durch den Verzicht auf den Erwerb dort gelegener tegut-Standorte. In zehn weiteren Markträumen half der Verzicht auf Standorte in benachbarten oder sich überschneidenden Märkten. Hintergrund sind teilweise überschneidende Einzugsgebiete von Lebensmittelmärkten.
Das vierjährige Erwerbsverbot gilt für die gesamte EDEKA-Gruppe, einschließlich Regionalgesellschaften und selbstständiger Einzelhändler. Es umfasst auch Miet- und Anschlussmietverträge für die betroffenen Standorte. So sollen die Märkte längere Zeit für einen Weiterbetrieb außerhalb der EDEKA-Gruppe verfügbar bleiben. Wer sie künftig betreiben muss, legt die Entscheidung des Bundeskartellamts allerdings nicht fest.
Betroffen sind Aalen, Am Tannenwäldle 2, 73431; Alsfeld, An der Au 10, 36304; Bad Langensalza, Marktstraße 25, 99947; Bad Neustadt, Saalestraße 2, 97616; Erfurt/Marbach, Bergener Straße 18, 99092; Geisa, Gartenweg 3, 36419; Gerbrunn, Am Kirschberg 5, 97218; Heiligenstadt, Brüsseler Straße 1, 37308; Hünfeld, Am Niedertor 2–8, 36088; Kassel, Frankfurter Straße 86, 34121; Kassel, Friedrich-Ebert-Straße 29, 34117; Kassel, Wilhelmshöher Allee 262, 34131; Kirchhain, Mühlgasse 11, 35274; Korbach, Briloner Landstraße 4–6, 34497; Neuhof, Hanauerstraße 1, 36119; Oberelsbach, Oberwaldbehrunger Straße 20, 97656; Rainrod, Mühlstraße 23, 63679; Riedstadt, Lise-Meitner-Straße 2, 64560; Sachsenberg, Frankenberger Straße 12, 35104; Schonungen, Ludwig-Grobe-Straße 3, 97453; Tauberbischofsheim, Krautgartenweg 6, 97941; Würzburg, Frankfurter Straße 18, 97082; Würzburg-Estenfeld, Am Zehnthügel 2, 97230; sowie Zella-Mehlis, Ortsteil Benshausen, Benshäuser Straße 12, 98544. Für Bad Neustadt gilt das Verbot nur für den Betrieb eines Lebensmitteleinzelhandels, nicht für den Erwerb der Immobilie.
Preise, Lieferanten und die Macht der Großen
Im deutschen Lebensmitteleinzelhandel vereinten EDEKA, REWE, Schwarz-Gruppe und ALDI 2025 zusammen mehr als 90 Prozent des bundesweiten Umsatzes auf sich. EDEKA kam auf rund 30 Prozent, die Schwarz-Gruppe auf rund 25 Prozent, REWE auf rund 22 Prozent und ALDI Nord und Süd auf rund 15 Prozent. Zwischen den großen Händlern herrscht intensive Wettbewerbsbeobachtung; bei Teilen des Sortiments sind die Preise weitgehend gleich. Preisänderungen gingen in der Vergangenheit häufig von ALDI aus, zuletzt wurden vermehrt auch erstmalige Preisänderungen von Lidl beobachtet.
Die Margen stiegen während der Corona-Pandemie deutlich und gehen seit spätestens 2022 zurück. Bei den vier großen Handelsgruppen liegen sie im Durchschnitt trotzdem weiterhin über dem Niveau vor der Pandemie. Die durchschnittlichen Margen im Lebensmitteleinzelhandel liegen laut Bundeskartellamt im niedrigen einstelligen Prozentbereich.
Eine einzelmarktübergreifende kollektive Marktbeherrschung der führenden Lebensmittelhändler auf den Absatzmärkten stellte die Behörde nicht fest. Dagegen sprechen unter anderem fehlende Verbindungen und Lieferbeziehungen zwischen den großen Händlern, der tatsächliche Wettbewerb und die geringen Margen. Auch andere europäische Wettbewerbsbehörden haben eine vergleichbare kollektive Marktbeherrschung bislang nicht festgestellt.
Auf den Beschaffungsmärkten verfügt EDEKA allerdings über eine starke Stellung. EDEKA und REWE, teilweise auch die Schwarz-Gruppe, sind für manche Hersteller von Markenprodukten als Abnehmer kurzfristig kaum ersetzbar. Diese relative Nachfragemacht kann in Missbrauchsverfahren relevant sein, reicht aber nicht für ein Fusionsverbot aus. Der durch tegut hinzukommende Anteil am gesamten deutschen Beschaffungsvolumen beträgt weniger als 0,4 Prozentpunkte. tegut hat sowohl als eigenständiger Nachfrager als auch über die Einkaufskooperation Retail Trade Group, kurz RTG, eine vergleichsweise geringe Bedeutung.
Das Bundeskartellamt untersuchte unter anderem neun Produktgruppen und befragte rund 150 Hersteller und Lieferanten. EDEKA verpflichtete sich, im Zusammenhang mit der Übernahme keine Konditionen ohne angemessene Gegenleistung zu fordern. Dazu zählen sogenannte „Hochzeitsrabatte“. EDEKA und tegut erklärten außerdem, keinen Abgleich der Einkaufskonditionen zugunsten der jeweils günstigeren Konditionen, den sogenannten „Bestwertabgleich“, anzustreben. EDEKA soll keinen Zugriff auf teguts Beschaffungskonditionen, insbesondere auf die Konditionen der RTG, erhalten.
Ein erstes Zusagenangebot von EDEKA vom 20. Juli 2026 bewertete das Bundeskartellamt als unzureichend. Das am 14. September 2026 vorgelegte erweiterte Angebot wurde akzeptiert. Auf den Beschaffungsmärkten führt der Zusammenschluss nach Einschätzung der Behörde voraussichtlich nicht zu einer erheblichen Wettbewerbsbehinderung; eine kollektive Marktbeherrschung wurde auch dort nicht festgestellt.
Weitere Verfahren im Hintergrund
Im Juni 2026 genehmigte das Bundeskartellamt bereits die Übernahme von 36 überwiegend kleineren tegut-Standorten durch Tante Enso Süd-West. Die geplante Übernahme weiterer tegut-Standorte durch REWE wird weiterhin geprüft. REWE hat im Hauptprüfverfahren ein Zusagenangebot vorgelegt. Die Prüffrist läuft nach Verlängerung bis zum 29. Oktober 2026, eine Entscheidung steht noch aus.
Die Monopolkommission verweist derweil auf eine Entwicklung, die über einzelne Filialschilder hinausgeht. EDEKA, REWE, die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland sowie ALDI haben ihre Marktposition kontinuierlich ausgebaut. Laut einem Sondergutachten zur Lebensmittel-Lieferkette ist die Marktkonzentration in den vergangenen 20 Jahren deutlich gestiegen, unter anderem durch Zusammenschlüsse. Die Übernahme der tegut-Filialen durch EDEKA setzt diese Entwicklung fort.
Der Markt ist laut Bundeskartellamt sehr transparent, bei Teilen des Sortiments sind die Preise weitgehend gleich. Das erleichtert es Unternehmen, ihr Verhalten aufeinander abzustimmen. Mit neuen Markteintritten ist nicht zu rechnen. Zugleich geht das Bundeskartellamt davon aus, dass einige Lieferanten von den großen Handelsgruppen abhängig sind. Diese Hersteller können nicht ohne Weiteres zu anderen Abnehmern wechseln und sind dadurch den Bedingungen der Händler ausgesetzt.
Die Monopolkommission warnt deshalb vor einem möglichen Missbrauch von Nachfragemacht. Analysen zufolge vermeiden Lieferanten jedoch häufig Konflikte mit mächtigen Abnehmern. Für Behörden wie das Bundeskartellamt wird es dadurch schwieriger, solche Missbräuche aufzudecken und abzustellen. In Frankfurt beginnt am 6. November erst einmal der ganz praktische Teil des Umbaus: neue EDEKA-Schilder, volle Regale und viele neugierige Blicke zwischen Obstabteilung und Kassenband.
