Lebende Nacktschnecke im Milchtee: Teekette in Taiwan schließt Filiale vorübergehend
Ein Milchtee mit einer lebenden Nacktschnecke am Boden des Bechers: In Taichung, Taiwan, hat dieser Fund eine Filiale der Teekette Eight Brews Tea, auch „8 Yaow He Cha“ genannt, vorübergehend geschlossen. Der Kunde hatte das Getränk innerhalb von etwa 30 Minuten ausgetrunken. Erst beim Ausspülen entdeckte er das Tier.
Zunächst hielt er die Schnecke für eine Pflaume oder eine neue Zutat. Dann bewegte sie sich und streckte ihre Fühler aus. „Glitschig“ sei sie gewesen, berichtete der Kunde – und auch im Hals habe sich ein glitschiges Gefühl bemerkbar gemacht. In einer Notaufnahme wurden unter anderem Blutuntersuchungen durchgeführt. Akute gesundheitliche Probleme stellten die Ärzte zunächst nicht fest, rieten ihm aber, seinen Zustand weiter zu beobachten. Der Geschäftsführer, ein Vertreter der Zentrale und der Filialleiter begleiteten ihn ins Krankenhaus.
Filiale bleibt vorerst geschlossen
Eight Brews Tea entschuldigte sich und informierte das städtische Gesundheitsamt. Die betroffene Filiale wird gereinigt, desinfiziert und gegen Schädlinge behandelt. Erst wenn Hygiene und Sicherheit bestätigt sind, soll sie wieder öffnen. Ein Untersuchungsteam soll den Vorfall klären, den Kunden betreuen und weitere Rückmeldungen bearbeiten.
Laut „China Times“ erklärte sich das Unternehmen bereit, medizinische Kosten und weitere damit verbundene Verpflichtungen zu übernehmen. Außerdem kündigte die Teekette Kontrollen in allen Filialen an. Dabei geht es um Hygienezustände und Geräte, die Lagerung der Zutaten, Zubereitung und Schädlingsbekämpfung, Kontrollen vor Produktionsbeginn, die Versiegelung der Getränkebecher sowie die Schulung der Mitarbeiter. Gemeinsam mit den Behörden soll auch geklärt werden, wie die Verunreinigung zustande kam und welchen Weg sie genommen hat.
Ein Beitrag mit Fotos und Details wurde mehr als 2,6 Millionen Mal aufgerufen. Das Gesundheitsamt von Taichung erinnerte Lebensmittelbetriebe daran, dass sichtbare Fremdkörper in Lebensmitteln verboten sind. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von 30.000 bis drei Millionen Taiwan-Dollar, umgerechnet etwa 860 bis 85.700 Euro. Verbraucher sollen mutmaßliche Verstöße möglichst mit Fotos oder Videos dokumentieren.
Ähnlicher Vorfall in einem Restaurant
In einem weiteren Fall fand ein Gast in der Meicun-Filiale des Restaurants Song SUNG eine lebende Nacktschnecke in einem Gericht. Ein Mitarbeiter bezeichnete sie zunächst als „essbare Blüte“ und erklärte ihre Anwesenheit als normal. Nachdem der Gast das infrage stellte, räumte das Restaurant den Fehler ein und entschuldigte sich sowohl für die Verunreinigung als auch für die Reaktion des Mitarbeiters.
Essbare Blüten werden aus dem Angebot genommen. Das Restaurant kündigte außerdem eine freiwillige eintägige Schließung an, um Warenannahme, Reinigung und Zubereitungskontrollen zu überprüfen. Vor der Wiedereröffnung sollen Hygiene- und Sicherheitsstandards erneut bestätigt werden. Geplant sind interne Überprüfungen und weitere Schulungen der Mitarbeiter. Gäste, die am 19. Oktober in der Filiale gegessen haben, können gegen Vorlage des Belegs eine vollständige Erstattung erhalten.
Was ein Fremdkörper rechtlich bedeutet
Fremdkörper sind physikalische Verunreinigungen und unerwünschte Bestandteile in Lebensmitteln. Sie können gesundheitsschädlich sein und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nach der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ist eine Gefahr ein biologisches, chemisches oder physikalisches Agens, das eine Gesundheitsbeeinträchtigung verursachen kann. Wie gefährlich ein Fremdkörper ist, hängt unter anderem von seiner Art, Größe, Beschaffenheit und Form ab.
Für eine verlässliche Beurteilung fehlen in der Praxis bislang einheitliche Standards. Produkteigene Bestandteile wie Knochensplitter in Fleisch oder Kirschkerne in Kirschkuchen gelten als Sonderfall. Urteile des Amtsgerichts München (Az. 213 C 26442/14) und des Bundesgerichtshofs (VI ZR 176/08) ordnen solche Bestandteile dem allgemeinen Lebensrisiko zu, sofern das Produkt nicht ausdrücklich als frei davon beworben wird. Eine Nacktschnecke im Milchtee oder in einem Gericht ist damit allerdings nicht einfach eine gewöhnliche Produkteigenschaft.
Lebensmittelsicherheit auch in Deutschland
In Deutschland verkaufte Lebensmittel, einschließlich Importprodukte, müssen sicher sein. Grundsätzlich verantwortlich dafür ist der Lebensmittelunternehmer. Die Wirtschaft muss durch Eigenkontrollen Sicherheit und Qualität ihrer Produkte gewährleisten; Behörden überprüfen risikoorientiert, ob Unternehmen dieser Sorgfaltspflicht nachkommen. Die Bundesländer kontrollieren die Einhaltung der Regelungen, gezielte Kontrollen dienen dem gesundheitlichen Verbraucherschutz.
Die Lebensmittelüberwachung kontrollierte 2023 risikoorientiert 458.939 Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen. Das entsprach rund 36 Prozent aller entsprechenden Betriebe in Deutschland. Ein EU-weit und international abgestimmtes Sicherungssystem begleitet diese Arbeit. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und seine Behörden bewerten Risiken fortlaufend und passen Vorschriften und Strukturen an neue Erkenntnisse an.
Auch Zusatzstoffe und neuartige Lebensmittel müssen zugelassen sein. Neuartige Lebensmittel, sogenannte Novel Food, benötigen eine Zulassung, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Zu den speziell geregelten Bereichen gehören Lebensmittel für spezielle Gruppen, Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Kakao- und Schokoladenerzeugnisse, Fruchtsäfte, Honig und Konfitüren. Für Alternativen zu Fleisch, Fisch oder Milcherzeugnissen werden als mögliche Kaufgründe gesundheitliche, ethische und Umweltaspekte sowie Geschmack und Neugier genannt.
Schädliche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind verboten. Rückstände sind Reste von Stoffen, die bei der Herstellung von Lebensmitteln eingesetzt werden; selbst bei korrekter Anwendung von Pflanzenschutzmitteln können sie in Obst, Gemüse oder Getreide verbleiben. Nach der Behandlung von Nutztieren mit Arzneimitteln können Rückstände in Lebensmitteln tierischen Ursprungs vorkommen. Diese dürfen keine Gesundheitsgefahr für Verbraucher darstellen.
Verpackungen, Essgeschirr und Geräte wie Melkschläuche können während Herstellung, Verpackung, Lagerung, Zubereitung und Verzehr mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Solche Gegenstände heißen Lebensmittelbedarfsgegenstände, sind gesetzlich geregelt und werden amtlich überwacht. Die Kennzeichnung soll unter anderem erkennen lassen, ob Allergene enthalten sind. Das BMEL gibt Haushalten außerdem Hinweise zur richtigen Lagerung und Verarbeitung empfindlicher Lebensmittel.
Die Anforderungen werden durch zunehmenden globalen Handel, neue Zutaten und Produkte, das mögliche Auftreten von Krankheitserregern und veränderte Ernährungsgewohnheiten erschwert. Komplexe Produktionsprozesse und lange Transportwege können zusätzliche Risiken schaffen. Unsichere Lebensmittel können schwere Erkrankungen verursachen, besonders gefährdet sind Kinder und ältere Menschen.
Auch Stoffe aus Verpackungen werden regelmäßig bewertet: Bisphenol A wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit mehrfach geprüft. 2015 legte die EFSA zunächst eine vorläufige tolerierbare tägliche Aufnahmemenge von 4 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag fest.
