In Rietheim-Weilheim gibt es bislang keinen Lebensmitteleinzelhandel. Für Brot sorgen zwei Bäckereien, Fleisch gibt es in einer Metzgerei mit 24-Stunden-Laden, dazu kommt ein Tankstellenshop. Für den größeren Einkauf fahren die rund 2.900 Einwohner unter anderem nach Spaichingen, Balgheim, Wurmlingen oder Tuttlingen.

Das soll sich ändern: An der Oberen Hauptstraße in Rietheim ist ein neuer Netto-Markt geplant. Der offizielle Spatenstich ist für den 23. Oktober 2026 vorgesehen, erste Erdarbeiten sollen bereits in der darauffolgenden Woche beginnen. Bis Ende November 2027 soll der Markt fertig sein.

Netto zieht von Balgheim nach Rietheim

Der künftige Markt soll etwa 1.050 Quadratmeter Verkaufsfläche und 60 Parkplätze bekommen. Betrieben wird er von Netto. Projektträger und Generalunternehmer ist die PMG Gesellschaft für Immobilien aus Spaichingen.

Der Schritt hat direkte Folgen für den Nachbarort: Netto betreibt derzeit knapp vier Kilometer entfernt in Balgheim einen Markt mit etwa 800 Quadratmetern Verkaufsfläche. Eine Erweiterung dort ist laut einer Analyse der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung wegen der Lage zwischen Bahnlinie und Bundesstraße nicht möglich. Deshalb soll der Balgheimer Markt nach Rietheim verlagert werden. In das bisherige Gebäude soll anschließend ein Getränkemarkt einziehen.

Eine Bäckereifiliale wird es im neuen Netto allerdings nicht geben. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Als Gründe nannte das Gremium die bestehende Versorgung durch die Bäckerei Haffa sowie die mögliche Ansiedlung einer dritten Bäckerei an einer Tankstelle.

Bebauungsplan und öffentliche Beteiligung

Der Gemeinderat von Rietheim-Weilheim fasste am 9. Juni 2026 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Lebensmitteleinzelhandel Rietheim“. Gleichzeitig sollen für den Planbereich örtliche Bauvorschriften nach § 74 der baden-württembergischen Landesbauordnung aufgestellt werden. Das Verfahren läuft im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; auf eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wird verzichtet. Grundlage sind die Planunterlagen vom 9. Juni 2026.

Am selben Tag beriet und billigte der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der örtlichen Bauvorschriften und beschloss die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB. Die Unterlagen lagen vom 22. Juni bis zum 23. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung vor Zimmer 3 während der üblichen Öffnungszeiten aus. Im selben Zeitraum waren sie auch online unter www.rietheim-weilheim.de/rathaus-service/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.

Stellungnahmen konnten elektronisch an info@rietheim-weilheim.de, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift eingereicht werden. Für die Mitteilung des Ergebnisses war die Angabe der Anschrift zweckmäßig. Personenbezogene Daten, etwa Vor- und Familienname, werden zur Bearbeitung gespeichert; die Gemeinde legt die eingegangenen Informationen zum Satzungsbeschluss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vor. Die Bekanntmachung datiert auf den 18. Juni 2026 und wurde von Bürgermeister Felix Cramer von Clausbruch unterzeichnet.

Ein Markt mit Rücksicht auf das Ortsbild

Mit dem Bebauungsplan soll die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarkts ermöglicht werden. Das Grundstück soll angemessen bebaut werden und sich in das umliegende Ortsbild einfügen. Vorgesehen sind eine maßvolle Gebäudegröße und eine ausgewogene Bebauungsdichte.

Geregelt werden soll das unter anderem durch Festsetzungen zur maximalen Gebäude- und Traufhöhe, zur Grundfläche sowie durch Baugrenzen. Die Planung berücksichtigt außerdem die raumordnerischen Vorgaben für die Ansiedlung großflächiger Lebensmittelmärkte. Ein entsprechendes Gutachten ist Bestandteil der Begründung.

Der Bebauungsplan für das Gebiet „Alter Garten“ und die Obere Hauptstraße ist rechtskräftig. Über den Bereich „Alter Garten“ soll später die Kundenzufahrt erfolgen. Ganz ohne Verzögerung ging es trotzdem nicht: Das Verfahren verschob sich um etwa drei Monate, weil Untersuchungen zum Artenschutz nötig waren, insbesondere mit Blick auf Fledermäuse. Relevante Probleme wurden dabei nicht festgestellt. Weitere behördliche Bedenken, unter anderem zur Verkehrssicherheit, konnten bei Vor-Ort-Terminen ausgeräumt werden.