Am Flughafen Frankfurt geht eine vertraute Einkaufsmöglichkeit verloren: Die Tegut-Filiale im Untergeschoss von Terminal 1 verkauft letztmals am 31. Oktober 2026. Danach wechselt der Betreiber. Gerade für das Flughafen-Personal, das den Markt besonders häufig nutzt, dürfte die Schließung spürbar sein.

Übernehmen soll die Edeka-Gruppe. Nach bisherigen Informationen wird der Standort unter der Marke Edeka weitergeführt – nicht als Netto. Ein Vollsortimenter soll im Untergeschoss von Terminal 1 also erhalten bleiben. Wann die Wiedereröffnung erfolgt, ist allerdings noch offen.

Umbau ohne festen Zeitplan

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme Ende September 2026 genehmigt. Für die Kundinnen und Kunden bleibt zunächst trotzdem nur Warten: Je nach Umfang des Umbaus kann eine Neueröffnung laut Supermarktblog wenige Tage oder mehrere Wochen dauern. Weil eine Edeka-Filiale ein größeres Sortiment als Netto führen könnte, ist eher mit der längeren Variante zu rechnen.

Während der Schließung steht in unmittelbarer Nähe voraussichtlich zunächst nur der Rewe-Supermarkt im Flughafen-Fernbahnhof zur Verfügung. In Terminal 3 gibt es außerdem einen Rewe To Go. Für einen schnellen Einkauf reicht das, für den großen Wocheneinkauf eher nicht – und mit Koffer, Rolltreppe und Berufsverkehr wird selbst ein kurzer Abstecher schnell zur kleinen Flughafenexpedition.

Dass Edeka den Standort übernehmen darf, hängt auch mit der Wettbewerbssituation vor Ort zusammen: Rewe ist am Frankfurter Flughafen bereits vertreten. Die meisten Tegut-Filialen werden im Zuge des Rückzugs der Schweizer Migros-Gruppe aus Deutschland von Edeka übernommen, teilweise als Netto, andere gehen an Rewe oder Penny. Einige wenige Standorte übernimmt Tante Enso, weitere werden geschlossen.

Mehr als 300 Tegut-Märkte vor dem Betreiberwechsel

Die Genossenschaft Migros Zürich (GMZ) zieht sich aus dem deutschen Markt zurück und verkauft ihre mehr als 300 Tegut-Filialen. Edeka soll 200 Standorte übernehmen. Zusätzlich gehen das Logistikzentrum in Michelsrombach, die auf Bio-Backwaren spezialisierte Herzberger-Bäckerei und Smart Retail Solutions an Edeka. Smart Retail Solutions betreibt die Teo-Standorte in Deutschland.

Die Marke Tegut soll nicht weitergeführt werden. Die übernommenen Standorte sollen in den genossenschaftlichen Edeka-Verbund integriert werden. Edeka und GMZ haben sich Berichten zufolge geeinigt und einen Vertrag unterzeichnet; zum Kaufpreis wurde nichts bekannt gegeben.

Noch ist offen, wer die übrigen Tegut-Standorte übernimmt. Rewe und Aldi Nord haben Interesse bekundet. Tegut wurde 1947 in Fulda gegründet und ist heute in sechs Bundesländern vertreten, überwiegend in Hessen. GMZ übernahm das Unternehmen 2013. Bei Tegut arbeiten derzeit rund 7.700 Menschen.

Auch bei Herzberger sind Fragen offen. Die Bäckerei beliefert neben Tegut andere Großabnehmer, und Edeka hat sich bislang nicht dazu geäußert, wie sie das Unternehmen künftig nutzen will. Die Tegut-Vorkassenzonen werden üblicherweise von lokalen Bäckereien betrieben. Auf Anfrage machte Edeka keine Angaben, die über die Pressemitteilung hinausgingen.

Warum das Kartellamt Auflagen verlangte

Die Freigabe des Bundeskartellamts betrifft 178 tegut-Lebensmittelmärkte und weitere Unternehmensteile. EDEKA darf 24 weitere tegut-Standorte vier Jahre lang weder erwerben noch dort Miet- oder Anschlussmietverträge abschließen. Ursprünglich umfasste das Vorhaben 202 tegut-Märkte, 41 automatisierte teo-Standorte, die Herzberger-Bäckerei und ein Logistikzentrum.

Das Verfahren lief seit März 2026. Ende Juli übermittelte das Bundeskartellamt den Beteiligten seine vorläufige wettbewerbliche Bewertung. Ohne die Zusagen hätte der Zusammenschluss in 34 regionalen Märkten in Hessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt. In neun dieser Markträume hätte EDEKA voraussichtlich eine marktbeherrschende Stellung erlangt oder verstärkt.

In 24 Markträumen beseitigt der Verzicht auf die dortigen tegut-Standorte die Bedenken direkt. In zehn weiteren Markträumen werden sie durch den Verzicht auf Standorte in angrenzenden oder überschneidenden Gebieten reduziert. Die vierjährige Frist soll ermöglichen, dass die betroffenen Märkte außerhalb der EDEKA-Gruppe weiterbetrieben werden können. Wer sie künftig betreibt, legen die Auflagen nicht fest.

Das Kartellamt betrachtet im Lebensmitteleinzelhandel den Wettbewerb um Kundinnen und Kunden auf lokalen Absatzmärkten ebenso wie die Auswirkungen auf Hersteller und Lieferanten auf grundsätzlich bundesweiten Beschaffungsmärkten. 2025 erzielten EDEKA, REWE, die Schwarz-Gruppe und ALDI zusammen mehr als 90 Prozent des bundesweiten Umsatzes: EDEKA rund 30 Prozent, die Schwarz-Gruppe rund 25 Prozent, REWE rund 22 Prozent sowie ALDI Nord und Süd rund 15 Prozent.

Zwischen den großen Handelsgruppen läuft eine intensive Wettbewerberbeobachtung, bei Teilen des Sortiments herrscht eine hohe Preisgleichheit. Preisänderungen gingen in der Vergangenheit häufig von ALDI aus, zuletzt wurden auch häufiger anfängliche Preisänderungen von Lidl beobachtet. Die Margen stiegen während der Corona-Pandemie deutlich und gehen seit spätestens 2022 zurück. Bei den vier großen Handelsgruppen liegen sie im Durchschnitt weiterhin über dem Vor-Corona-Niveau; im gesamten Lebensmitteleinzelhandel bewegen sich die durchschnittlichen Margen laut Untersuchung im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Eine einzelmarktübergreifende kollektive Marktbeherrschung der führenden Händler auf den Absatzmärkten stellte das Bundeskartellamt nicht fest. Dagegen sprachen insbesondere fehlende Verbindungen und Lieferbeziehungen zwischen den großen Händlern, der tatsächliche Wettbewerb und die vergleichsweise niedrigen Margen. Auch andere europäische Wettbewerbsbehörden haben trotz teilweise höherer Marktkonzentration bislang keine kollektive Marktbeherrschung auf den Absatzmärkten festgestellt.

Beschaffung, Zusagen und weitere Verfahren

Auf den Beschaffungsmärkten verfügt EDEKA über eine starke Stellung. Für manche Lieferanten von Herstellermarken sind EDEKA und REWE, teilweise auch die Schwarz-Gruppe, jeweils einzeln kaum kurzfristig ersetzbare Abnehmer. Diese relative Nachfragemacht kann in Missbrauchsverfahren eine Rolle spielen, reicht aber nicht für ein Fusionsverbot aus.

Durch die Übernahme steigt EDEKAs Anteil am gesamten Beschaffungsvolumen des deutschen Lebensmitteleinzelhandels um weniger als 0,4 Prozentpunkte. Teguts Bedeutung als eigenständiger Nachfrager und als Mitglied der Einkaufskooperation Retail Trade Group (RTG) ist laut Untersuchung begrenzt. Der Zusammenschluss führt auf den Beschaffungsmärkten daher voraussichtlich nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs.

EDEKA hat zugesichert, im Zusammenhang mit der Übernahme keine Konditionenforderungen ohne angemessene Gegenleistung – sogenannte „Hochzeitsrabatte“ – zu stellen. Einen Bestwertabgleich, bei dem EDEKA günstigere Einkaufskonditionen von tegut übernehmen würde, strebt EDEKA nach eigenen Angaben nicht an. EDEKA erhält demnach zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Beschaffungskonditionen von tegut oder der RTG.

Auch auf den Beschaffungsmärkten wurde keine kollektive Marktbeherrschung der führenden Händler festgestellt. Es fehlten ausreichende Anhaltspunkte für hohe Transparenz der Beschaffungspreise, voneinander abhängige Verhandlungen und Anreize zur Koordinierung von Einkaufspreisen.

EDEKA hatte am 20. Juli 2026 zunächst ein aus Sicht des Bundeskartellamts unzureichendes Zusagenangebot vorgelegt. Nach weiteren Verhandlungen reichte EDEKA am 14. September 2026 ein erweitertes Angebot ein, das als ausreichend bewertet wurde. Bereits im Juni 2026 hatte das Kartellamt die Übernahme von 36 überwiegend kleineren tegut-Standorten durch Tante Enso Süd-West freigegeben.

Eine weitere geplante Übernahme von tegut-Standorten durch REWE wird noch geprüft. Die Prüffrist läuft nach Verlängerung bis zum 29. Oktober 2026; eine Entscheidung steht aus.

Diese 24 Standorte bleiben EDEKA vier Jahre verwehrt

  1. Aalen, Am Tannenwäldle 2, 73431
  2. Alsfeld, An der Au 10, 36304
  3. Bad Langensalza, Marktstraße 25, 99947
  4. Bad Neustadt, Saalestraße 2, 97616
  5. Erfurt/Marbach, Bergener Straße 18, 99092
  6. Geisa, Gartenweg 3, 36419
  7. Gerbrunn, Am Kirschberg 5, 97218
  8. Heiligenstadt, Brüsseler Straße 1, 37308
  9. Hünfeld, Am Niedertor 2–8, 36088
  10. Kassel, Frankfurter Straße 86, 34121
  11. Kassel, Friedrich-Ebert-Straße 29, 34117
  12. Kassel, Wilhelmshöher Allee 262, 34131
  13. Kirchhain, Mühlgasse 11, 35274
  14. Korbach, Briloner Landstraße 4–6, 34497
  15. Neuhof, Hanauerstraße 1, 36119
  16. Oberelsbach, Oberwaldbehrunger Straße 20, 97656
  17. Rainrod, Mühlstraße 23, 63679
  18. Riedstadt, Lise-Meitner-Straße 2, 64560
  19. Sachsenberg, Frankenberger Straße 12, 35104
  20. Schonungen, Ludwig-Grobe-Straße 3, 97453
  21. Tauberbischofsheim, Krautgartenweg 6, 97941
  22. Würzburg, Frankfurter Straße 18, 97082
  23. Würzburg-Estenfeld, Am Zehnthügel 2, 97230
  24. Zella-Mehlis, Ortsteil Benshausen, Benshäuser Straße 12, 98544

Bei Bad Neustadt bezieht sich das Verbot nur auf den Betrieb eines Lebensmitteleinzelhandelsstandorts, nicht auf den Erwerb der Immobilie.