Tegut zerfällt: Edeka, Rewe, Netto und Tante Enso teilen die Filialen unter sich auf
Für Tegut geht es in Deutschland zu Ende: Die Marke verschwindet schrittweise vom Markt. Nach dem Rückzug der Schweizer Eigentümerin Migros Zürich werden die Filialen auf mehrere Betreiber verteilt. Eine vollständige Übernahme fand sich nicht – also wird aufgeteilt, was über Jahre gewachsen ist. Betroffen sind Filialen und Standorte in Hessen, Thüringen, Nordbayern, Baden-Württemberg und weiteren Regionen.
Den Rückzug begründet Migros Zürich mit sinkenden Umsätzen und zunehmendem Wettbewerb. Tegut habe weder eine flächendeckende Marktpräsenz noch ein Sortiment gehabt, das sich unter den schwierigen Bedingungen ausreichend behaupten konnte. Künftig übernehmen Tante Enso, Rewe, Edeka sowie die Discounter Netto Marken-Discount und Penny Teile des Filialnetzes.
36 Märkte für Tante Enso – aber nur mit Bürgern
Tante Enso soll 36 Standorte als digitale Nahversorgungsmärkte weiterführen. Dafür müssen sich in der jeweiligen Gemeinde mindestens 35 Prozent der Bevölkerung als Genossenschaftsmitglieder beteiligen. Ohne diese Beteiligung bleibt die Sache offen. Die veröffentlichte Liste nennt 31 Standorte beziehungsweise Standortangaben; bei fünf weiteren Märkten fehlen konkrete Namen.
Genannt werden unter anderem Amt Wachsenburg, Biebergemünd, Bleicherode, Burgsinn, Dachwig, Dittelbrunn, Ebersburg, Feldatal, Föritztal, Frankenblick, Freiensteinau, Gerolzhofen, Großostheim, Herbstein, Hünfeld, Kirtorf, Kolitzheim, Langenfeld, Marburg, Niedernhausen, Nüdlingen, Partenstein, Petersberg, Poppenhausen, Saal an der Saale, Schleusegrund, Sondershausen, Steinau an der Straße, Steinbach-Hallenberg, Unterbreizbach und Wesertal.
Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme von 36 überwiegend kleineren Tegut-Standorten durch Tante Enso Süd-West bereits im Juni 2026 freigegeben. Für 36 weitere Tegut-Filialen war im ersten Bieterverfahren offenbar noch keine Lösung gefunden worden. Dazu gehören unter anderem Flieden, Hofbieber und Hann. Münden. Für diese Märkte läuft ein weiteres Bieterverfahren. Scheitern die Verhandlungen, drohen nach dem Ende der Übergangsregelungen Schließungen.
Rewe bekommt 38 Märkte – Penny könnte nachrücken
Rewe übernimmt 38 Tegut-Märkte. Das Bundeskartellamt genehmigte am 14. Oktober 2026 die Übernahme von 38 der ursprünglich 40 angemeldeten Märkte. Vier Jahre lang muss Rewe auf die Standorte Marburg-Ketzerbach und Schlüchtern verzichten. Märkte liegen unter anderem in Bad Brückenau, Bad Kissingen-Garitz, Coburg, Eibelstadt, Karlstadt, Laufach, Margetshöchheim, Schwarzach am Main, Schweinfurt und Würzburg.
Bei Bad Hersfeld ist noch nicht entschieden, ob der Markt zu Rewe oder zur Rewe-Tochter Penny wechselt. Penny könnte weitere Märkte aus dem Rewe-Kontingent erhalten. Das soll auch helfen, kartellrechtliche Vorgaben zur Begrenzung der Marktkonzentration einzuhalten. Eine vollständige Liste der Penny-Standorte gibt es bislang nicht.
Die geplante Übernahme weiterer Tegut-Standorte durch Rewe wird weiterhin geprüft. Rewe hat im Hauptprüfverfahren ein Zusagenangebot vorgelegt; die verlängerte Prüffrist läuft bis zum 29. Oktober 2026. Eine Entscheidung steht noch aus.
Edeka übernimmt das größte Paket
Mit 178 Märkten übernimmt Edeka den mit Abstand größten Teil. Genannt werden unter anderem Standorte in Abenberg, Bodenheim, Frankfurt am Main, Kassel und Langen. Das Bundeskartellamt gab außerdem die Übernahme weiterer Unternehmensteile frei.
Ursprünglich umfasste der Antrag 202 Tegut-Lebensmittelmärkte, 41 automatisierte teo-Standorte, die Herzberger Bäckerei und ein Logistikzentrum. Die Behörde untersuchte das Vorhaben seit März 2026 und übermittelte Ende Juli eine vorläufige wettbewerbliche Bewertung. Am 20. Juli 2026 hatte Edeka zunächst ein aus Sicht des Bundeskartellamts unzureichendes Zusagenangebot vorgelegt. Am 14. September 2026 folgte ein erweitertes Angebot, das die Behörde als ausreichend bewertete.
Edeka darf 24 weitere Tegut-Standorte vier Jahre lang nicht erwerben. Das Verbot gilt für die gesamte Edeka-Gruppe, einschließlich Regionalgesellschaften und selbstständiger Einzelhändler. Erfasst sind auch Miet- und Anschlussmietverträge. Vorgaben dazu, wer die Märkte künftig betreiben muss, macht die Entscheidung nicht.
Die 24 Standorte sind: Aalen, Am Tannenwäldle 2, 73431; Alsfeld, An der Au 10, 36304; Bad Langensalza, Marktstraße 25, 99947; Bad Neustadt, Saalestraße 2, 97616; Erfurt/Marbach, Bergener Straße 18, 99092; Geisa, Gartenweg 3, 36419; Gerbrunn, Am Kirschberg 5, 97218; Heiligenstadt, Brüsseler Straße 1, 37308; Hünfeld, Am Niedertor 2–8, 36088; Kassel, Frankfurter Straße 86, 34121; Kassel, Friedrich-Ebert-Straße 29, 34117; Kassel, Wilhelmshöher Allee 262, 34131; Kirchhain, Mühlgasse 11, 35274; Korbach, Briloner Landstraße 4–6, 34497; Neuhof, Hanauerstraße 1, 36119; Oberelsbach, Oberwaldbehrunger Straße 20, 97656; Rainrod, Mühlstraße 23, 63679; Riedstadt, Lise-Meitner-Straße 2, 64560; Sachsenberg, Frankenberger Straße 12, 35104; Schonungen, Ludwig-Grobe-Straße 3, 97453; Tauberbischofsheim, Krautgartenweg 6, 97941; Würzburg, Frankfurter Straße 18, 97082; Würzburg-Estenfeld, Am Zehnthügel 2, 97230; Zella-Mehlis OT Benshausen, Benshäuser Straße 12, 98544.
Für Bad Neustadt gilt das Verbot nur für den Betrieb eines Lebensmitteleinzelhandelsstandorts, nicht für den Erwerb der Immobilie. In 24 regionalen Markträumen entfallen die wettbewerblichen Bedenken direkt durch den Verzicht auf die dortigen Tegut-Standorte. In zehn weiteren Markträumen wurden sie durch Verzicht auf Märkte in benachbarten oder überschneidenden Gebieten beseitigt oder reduziert. Einzugsgebiete von Lebensmittelmärkten überschneiden sich eben oft – auf der Landkarte wirkt das manchmal harmlos, an der Kasse weniger.
Ohne die Zusagen hätte der Zusammenschluss in 34 regionalen Markträumen in Hessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt. In neun dieser Räume erwartete das Bundeskartellamt die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung Edekas. Die vierjährige Frist soll ermöglichen, dass die Standorte außerhalb der Edeka-Gruppe weiterbetrieben werden können.
Teo wird Yobsti, Netto baut um
Die Tegut-Teo-Smartstores, die ebenfalls zur Migros-Gruppe gehören, sollen an den Mannheimer Betreiber Yobsti weitergegeben werden. Künftig sollen sie unter dem Namen Yobsti laufen. Edeka bleibt nach den vorliegenden Angaben als Lieferant beteiligt.
Gegen die Genehmigung der Edeka-Übernahme hat der Münchner Biohändler Vollcorner beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus.
Netto Marken-Discount, ein Tochterunternehmen des Edeka-Verbunds, übernimmt rund 60 kleinere Standorte aus dem Edeka-Paket. Als Beispiel gilt der Markt in Brachttal, Fabrikstraße 5. Weitere Umwandlungen und Neubauten sind im Werra-Meißner-Kreis und in Osthessen geplant.
Die verbindliche Zuordnung soll Tegut gemeinsam mit den Käufern schrittweise über die regionale Standortsuche veröffentlichen. Wer vor der gewohnten Filiale steht, wird also nicht überall sofort wissen, welches Logo künftig über dem Eingang hängt.
Warum das Kartellamt genau hinsah
Das Bundeskartellamt prüfte nicht nur die Filialen. Edeka verfügt auf den Beschaffungsmärkten über eine starke Stellung. Für neun Produktgruppen befragte die Behörde rund 150 Hersteller und Lieferanten. Edeka und Rewe, teilweise auch die Schwarz-Gruppe, sind für manche Markenhersteller kurzfristig kaum ersetzbar. Diese relative Nachfragemacht kann in Missbrauchsverfahren eine Rolle spielen, reichte aber nicht aus, um die Tegut-Übernahme zu untersagen.
Der durch Tegut hinzukommende Anteil am gesamten inländischen Beschaffungsvolumen beträgt weniger als 0,4 Prozentpunkte. Teguts Bedeutung als eigenständiger Nachfrager und als Mitglied der Einkaufskooperation Retail Trade Group, kurz RTG, wurde als begrenzt bewertet. Eine erhebliche Wettbewerbsbehinderung auf den Beschaffungsmärkten erwartete die Behörde daher nicht. Auch dort stellte sie keine kollektive Marktbeherrschung fest; ausreichende Hinweise auf hohe Transparenz der Beschaffungspreise, voneinander abhängige Verhandlungen oder Anreize zur Koordinierung fehlten.
Edeka verpflichtete sich, im Zusammenhang mit der Übernahme keine Konditionen ohne angemessene Gegenleistung, also keine „Hochzeitsrabatte“, zu verlangen. Ein sogenannter Bestwertabgleich – die Übertragung günstigerer Tegut-Einkaufskonditionen auf Edeka – soll nicht stattfinden. Edeka und Tegut erklärten zudem, Edeka erhalte zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf Teguts Beschaffungskonditionen, insbesondere nicht auf jene der RTG.
Der deutsche Lebensmitteleinzelhandel bleibt dennoch stark konzentriert. Edeka, Rewe, Schwarz-Gruppe und Aldi erzielten 2025 zusammen mehr als 90 Prozent des bundesweiten Umsatzes: Edeka rund 30 Prozent, die Schwarz-Gruppe rund 25 Prozent, Rewe rund 22 Prozent sowie Aldi Nord und Süd zusammen rund 15 Prozent.
Zwischen den großen Händlern herrscht intensive Wettbewerbsbeobachtung, bei Teilen des Sortiments gibt es eine hohe Preisgleichheit. Preisänderungen gingen in der Vergangenheit häufig von Aldi aus; zuletzt wurden vermehrt auch erste Preisänderungen von Lidl beobachtet. Die Margen stiegen während der Corona-Pandemie deutlich und gehen seit spätestens 2022 wieder zurück. Bei den vier großen Handelsgruppen liegen sie im Durchschnitt allerdings weiterhin über dem Vor-Corona-Niveau. Die durchschnittlichen Margen im Lebensmitteleinzelhandel bewegen sich laut Untersuchung im niedrigen einstelligen Prozentbereich.
Eine einzelmarktübergreifende kollektive Marktbeherrschung der führenden Lebensmittelhändler auf den Absatzmärkten stellte das Bundeskartellamt nicht fest. Dagegen sprachen fehlende Verbindungen und Lieferbeziehungen zwischen den großen Händlern, der tatsächliche Wettbewerb und die vergleichsweise niedrigen Margen. Auch andere europäische Wettbewerbsbehörden haben laut Abfrage bislang keine solche kollektive Marktbeherrschung festgestellt.
Oxfam fordert schärfere Eingriffe
Die Debatte begann längst vor der endgültigen Entscheidung: Ab dem 21. April 2026 prüfte das Bundeskartellamt vertieft die geplante Übernahme von rund 200 Tegut-Filialen durch Edeka. Rewe plante ebenfalls die Übernahme weiterer Filialen. Edeka und Rewe verfügen bereits gemeinsam über mehr als 50 Prozent Marktanteil. Edeka, Rewe, Aldi sowie die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland kontrollieren nach Darstellung von Oxfam, Rebalance Now und dem Forum Fairer Handel zusammen fast 88 Prozent des deutschen Lebensmitteleinzelhandels.
Die Organisationen forderten das Bundeskartellamt auf, die Übernahmen zu untersagen und die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel zu begrenzen. Große Supermärkte nutzten ihre Marktmacht, um Preise gegenüber Lieferanten und landwirtschaftlichen Betrieben zu drücken, lautet ihre Kritik. Gleichzeitig würden diese Preissenkungen nicht entsprechend an Verbraucher weitergegeben; Verbraucherpreise und Inflation stiegen weiter. Verwiesen wird außerdem auf zunehmend prekäre Verhältnisse in der Landwirtschaft und eine wachsende Differenz zwischen Verbraucher- und Erzeugerpreisen.
Ein Sondergutachten der Monopolkommission vom November 2025 stellte fest, dass sich Gewinnmargen von der Landwirtschaft in Richtung Handel verschieben. Gefordert werden eine strikte Fusionskontrolle und eine schnellstmögliche Sektoruntersuchung des Lebensmitteleinzelhandels. Als mögliche strukturelle Maßnahmen nennen die Organisationen Eingriffe bis hin zur Entflechtung dominanter Supermarktketten.
Die Entscheidung über die Zukunft einzelner Tegut-Märkte bleibt damit vorerst kleinteilig: ein Genossenschaftsmodell hier, ein Rewe-Markt dort, Yobsti bei den Smartstores, Netto im kleineren Format – und bei manchen Filialen noch immer ein Fragezeichen.
