Gurkenglas gegen Pfand: 24 Hersteller planen Mehrweg für Einweggläser
Im Supermarkt könnte sich bald etwas ändern, das man bisher eher achtlos in die Altglassammlung wirft: leere Gläser von Gewürzgurken, Senf, Marmelade oder Speiseöl sollen künftig gegen Pfand zurückgegeben und erneut verwendet werden. 24 große Lebensmittelhersteller planen, ihre Einweggläser auf Mehrweg umzustellen.
Zu den genannten Unternehmen gehören unter anderem Kühne, Andros beziehungsweise Andros Deutschland, Develey, Feinkost Dittmann und Brökelmann. Auch weitere Glaskonserven könnten betroffen sein. Beim Einkauf würde dann ein Pfand berechnet, das Verbraucher bei der Rückgabe des leeren Glases zurückerhalten. Wie hoch der Betrag ausfällt, ist noch offen. Derzeit wird laut Bericht mit 25 Cent für Schraubgläser und 50 Cent für Glasflaschen kalkuliert.
Ein Glas, mehrere Runden
Nach der Rückgabe sollen die Behälter nicht im Altglascontainer landen, sondern gereinigt, neu befüllt und wieder in den Handel gebracht werden. Für Kundinnen und Kunden würde sich damit der Umgang mit leeren Gläsern ändern: Nicht mehr wegwerfen oder zu Hause weiterverwenden, sondern zurückbringen und Pfand einlösen. Das klingt zunächst simpel, braucht hinter den Kulissen aber zusätzliche Logistik, Sortierung, Reinigung und Verwaltung.
Die Hersteller arbeiten derzeit an einem einheitlichen System, damit die Gläser in allen teilnehmenden Märkten zurückgegeben werden können. Dafür kooperieren sie laut den Berichten mit dem Berliner Start-up „dotch“ beziehungsweise Dotch. Das Unternehmen soll ein gemeinsames Pfand-, Rücknahme- und Reinigungssystem entwickeln und betreiben. Bio-Anbieter wie Dennree und Alnatura nutzen Dotch bereits.
Als Grund für den geplanten Wechsel nennen die Unternehmen nicht nur Umweltaspekte. Einwegglas ist teurer geworden – unter anderem wegen der CO₂-Bepreisung beziehungsweise gestiegener CO₂-Industriepreise, höherer Rohstoffkosten und gestiegener Lizenzgebühren oder Lizenzkosten für die Verpackungsentsorgung. Ein Mehrwegsystem soll außerdem mehr Stabilität in der Verpackungsversorgung und der gesamten Verpackungslogistik schaffen. Timm Reichold von Feinkost Dittmann verweist ebenfalls auf diese größere Versorgungssicherheit.
Der Naturschutzbund Nabu befürwortet Mehrwegglas, weil dadurch Ressourcen geschont und Klimaemissionen eingespart werden könnten. Trotzdem ist der Weg nicht gratis zu haben: Rücklauf, Reinigung und Verwaltung müssen organisiert und bezahlt werden. Ein Einführungstermin steht noch nicht fest.
Mehrweg zwischen Wunsch und Wirklichkeit
Das Umweltbundesamt ordnet Mehrwegverpackungen grundsätzlich als Instrument ein, um Verpackungsabfälle zu vermeiden und Ressourcen zu schonen. EU und Deutschland fördern solche Systeme mit gesetzlichen Regelungen. Die EU-Verpackungsverordnung, die Verordnung (EU) 2025/40, definiert in Artikel 11 Absatz 1, was als wiederverwendbare Verpackung gilt: Sie muss dafür konzipiert, entwickelt und in Verkehr gebracht werden, mehrfach für denselben Zweck verwendet werden zu können. Nach Artikel 12 Absatz 2 müssen solche Verpackungen künftig als wiederverwendbar gekennzeichnet werden; Artikel 29 legt Wiederverwendungsziele fest.
Ab 2030 müssen mindestens 40 Prozent der Verpackungen für den Produkttransport wiederverwendbar sein. Weitere Vorgaben betreffen unter anderem Umverpackungen und Getränkeverpackungen. Seit dem 1. Juli 2022 müssen sich außerdem alle Verpackungshersteller im Verpackungsregister LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren – auch dann, wenn sie Mehrwegverpackungen in Verkehr bringen.
Im To-go-Bereich gelten schon heute eigene Regeln. Deutschland setzte die Vorgaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie ab dem 1. Januar 2023 mit einer Mehrwegangebotspflicht im Verpackungsgesetz um; sie wurde in das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, kurz VerpackDG, übernommen. Nach § 60 VerpackDG müssen Endvertreiber von Kunststoff-Einweglebensmittelverpackungen und Einweggetränkebechern aller Materialien Speisen und Getränke zum Mitnehmen zusätzlich in Mehrwegverpackungen anbieten.
Die Mehrwegvariante darf dabei nicht teurer sein als die Einwegverpackung, ein angemessenes Pfand ist erlaubt. Verbraucher können zwischen Einweg und Mehrweg wählen. Verkaufsstellen mit höchstens fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche sind nach § 61 VerpackDG von der Angebotspflicht ausgenommen, müssen aber mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen. Außerdem müssen Anbieter deutlich sichtbar und lesbar auf das Mehrwegangebot hinweisen.
Beim Getränk liegt Deutschland noch zurück
Für Getränke verfolgt § 44 VerpackDG das Ziel, mindestens 70 Prozent in Mehrweggetränkeverpackungen abzufüllen. Der Mehrweganteil muss jährlich berichtet werden. Dafür lässt das Umweltbundesamt im Auftrag der Bundesregierung bundesweit Daten erheben. Einbezogen werden unter anderem Angaben des Statistischen Bundesamtes, von Getränkeverbänden, Packmittelherstellern und weiteren Quellen, um den jährlichen Getränkeverbrauch nach Verpackungsarten zu ermitteln.
2026 wurden die Daten für 2024 veröffentlicht. Der Mehrweganteil in pfandpflichtigen Getränkesegmenten lag bei 34,5 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr sank der Einweganteil um 0,2 Prozent zugunsten von Mehrwegverpackungen. Das gesetzliche beziehungsweise angestrebte Mehrwegziel von 70 Prozent wurde 2024 dennoch nicht erreicht. Die Ergebnisse werden auch durch Gesetzesänderungen beeinflusst, etwa durch eine Ausweitung der Einwegpfandpflicht.
Das Umweltbundesamt untersucht zudem, wie Verpackungen vermieden werden können, und berät das zuständige Bundesministerium zu Handlungsmöglichkeiten. Im Mai 2019 veröffentlichte es eine Studie zur ökologischen Bedeutung von Einweggetränkebechern im Außer-Haus-Verzehr, einschließlich Informationen zur Ökobilanz von Einweg- und Mehrwegbechern.
Im Forschungsvorhaben „Förderung von Mehrwegverpackungssystemen zur Verringerung des Verpackungsverbrauchs“ wurden bestehende Systeme und die Potenziale neuer Lösungen entlang der Lieferkette und im Handel untersucht. Ein Teilvorhaben widmete sich der Förderung und Optimierung von Mehrwegsystemen im Getränkebereich; der Bericht erschien im Dezember 2022. Weitere Empfehlungen zur Verbreitung und Förderung von Mehrwegverpackungen im Versandhandel und in anderen Bereichen wurden im Mai 2025 veröffentlicht.
Ob bald also das Gurkenglas neben der Getränkekiste zurückwandert, bleibt offen. Die Hersteller müssen sich erst auf ein gemeinsames System, die Logistik und die genaue Pfandhöhe einigen. Fest steht bislang nur: Der Altglascontainer könnte für manche Gläser bald nicht mehr die letzte Station sein.
