XXXLutz’ Porta-Übernahme gerät wegen möglichem „Gun Jumping“ ins Visier der EU-Kommission
Bei XXXLutz liegen Wachstum, Familiengeschichte und ein Streit mit Brüssel derzeit dicht beieinander. Der österreichische Möbelkonzern, dessen Wurzeln in einer kleinen Manufaktur in Haag am Hausruck liegen, will die deutsche Porta-Gruppe übernehmen. Doch die EU-Kommission prüft nicht nur die Übernahme selbst, sondern auch den Verdacht, dass beide Unternehmen schon vorher enger zusammengearbeitet haben könnten.
Begonnen hat die Geschichte 1945: Gertrude Seifert, geborene Lutz, gründete damals die Manufaktur in Oberösterreich. Zunächst entstanden dort Spanschachteln und bemalte Bauernmöbel. Ab Ende der 1950er-Jahre setzte das Unternehmen zunehmend auf günstigere Möbel in größeren Stückzahlen. Aus dem Produzenten wurde ein Händler.
Vom Familienbetrieb zum Möbelriesen
In den 1970er-Jahren übernahmen Gertrudes Söhne das Unternehmen. 1989 startete mit Möbelix die Diskontschiene, 1990 folgte die Expansion nach Deutschland. Das Stammunternehmen wurde 2000 in XXXLutz umbenannt, 2002 kam die Marke Mömax hinzu. Die Gruppe befindet sich weiterhin im Besitz der Gründerfamilie Seifert.
Heute betreibt XXXLutz mehr als 400 Einrichtungshäuser in 14 europäischen Ländern sowie 24 Onlineshops. Rund 27.600 Menschen arbeiten für die Gruppe. Für 2025 wird ein Umsatz von 6,4 Milliarden Euro ausgewiesen. Damit zählt XXXLutz zu den weltweit größten Möbelhändlern – vom bemalten Bauernmöbel bis zum internationalen Onlinegeschäft ist das, ehrlich gesagt, ein ziemlich weiter Weg.
Anfang 2025 kündigte XXXLutz die Übernahme der deutschen Porta-Gruppe an. Porta betreibt rund 140 Standorte in Deutschland, Tschechien und der Slowakei. Die Transaktionspläne wurden vor rund anderthalb Jahren bekannt, doch formell bei der EU-Kommission angemeldet war die Übernahme laut Kommission bislang nicht. XXXLutz plant, die Anmeldung bis Ende August 2026 einzureichen.
Brüssel prüft den Verdacht des „Gun Jumping“
Im Mittelpunkt steht der Verdacht des sogenannten „Gun Jumping“. Gemeint ist damit der vorzeitige, unzulässige Vollzug einer Fusion oder Übernahme, bevor die kartellrechtliche Freigabe vorliegt. Zusammenschlüsse von unionsweiter Bedeutung müssen bei der EU-Kommission angemeldet werden. Bis zur Genehmigung gilt eine Stillhalteverpflichtung: Die beteiligten Unternehmen dürfen den Zusammenschluss nicht umsetzen und keinen Kontrollwechsel vorbereiten.
Nach EU-Recht sind bis dahin etwa die Abstimmung von Geschäftsabläufen, der Austausch wettbewerbsrelevanter oder wirtschaftlich sensibler Informationen sowie gemeinsame Verhandlungen über Preise oder Geschäftsbedingungen unzulässig. Auch Einflussnahme auf das Tagesgeschäft kann als möglicher Verstoß gelten.
Die EU-Kommission hat Fragebögen an zahlreiche Möbelhersteller verschickt. Sie will unter anderem wissen, ob XXXLutz und Porta Lieferanten zur Angleichung ihrer Geschäftsbedingungen aufgefordert haben, ob beide Unternehmen bei Verhandlungen gemeinsam aufgetreten sind und ob sie seit Januar 2025 gemeinsam Preise mit Herstellern ausgehandelt haben. Zusätzlich fordert die Kommission von XXXLutz Unternehmenskennzahlen und umfangreiche Marktdaten an.
Laut Medienberichten sollen IT-Mitarbeiter von XXXLutz kurz nach der Übernahmeankündigung bei Porta die Abstimmung der Warenwirtschaftssysteme vorbereitet haben. Porta-Einkäufer sollen außerdem an Preisverhandlungen des XXXLutz-Einkaufsverbands Giga International teilgenommen haben, obwohl Porta dort erst nach der Übernahmegenehmigung Mitglied werden sollte. Händler berichten zudem, XXXLutz-Mitarbeiter hätten von Möbelherstellern geheime Einkaufsvereinbarungen mit Porta verlangt.
XXXLutz und Porta weisen sämtliche Vorwürfe zurück. Die deutsche XXXLutz Group, BDSK Handels GmbH & Co. KG, erklärte, im Januar 2025 hätten ausschließlich Kennenlerngespräche stattgefunden. Am 7. Januar stellten sich Eigentümer und die deutsche Geschäftsleitung der Porta-Führung vor. Am 27. und 28. Januar folgten Treffen mit Hausleitungen und Betriebsratsvorsitzenden.
XXXLutz bezeichnete diese Treffen als üblichen Bestandteil eines solchen Übernahmeprozesses. Das Unternehmen erklärte, Mitarbeiter und deren Vertretungen frühzeitig persönlich informieren zu wollen und während des gesamten Prozesses alle Vorgaben einzuhalten. Die für die EU-Anmeldung erforderlichen Daten von mehreren Hundert Standorten würden derzeit zusammengetragen; die Erhebung sei nahezu abgeschlossen.
Millionenrisiko für den Konzern
Sollte die EU-Kommission wettbewerbswidriges Verhalten nachweisen, könnte sie ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent des weltweiten Konzernumsatzes verhängen. Auf Grundlage des genannten XXXLutz-Umsatzes von 6,4 Milliarden Euro wäre theoretisch ein Bußgeld in dreistelliger Millionenhöhe möglich. Auch die Börsen-Zeitung nennt Geldbußen von theoretisch bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes der Unternehmen.
Unabhängig von der Vorfeldprüfung untersucht die EU-Kommission, ob die Übernahme grundsätzlich mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar ist. Der Kommission sind Verhaltensweisen bekannt geworden, die Zweifel an der Einhaltung der Stillhalteverpflichtung durch XXXLutz und Porta wecken. Eine Entscheidung über die grundsätzliche Freigabe steht damit ebenso aus wie die Bewertung der einzelnen Vorwürfe.
Investitionen trotz offener Porta-Frage
Während in Brüssel geprüft wird, investiert XXXLutz weiter in Österreich. 2026 flossen rund 4,2 Millionen Euro in Wörgl in den Umbau eines ehemaligen Kika-Hauses. In Mistelbach wurden mehr als vier Millionen Euro investiert. Im Juni eröffnete in Nußdorf-Debant bei Lienz das 50. XXXLutz-Möbelhaus in Österreich.
Der Konzern wächst also auf mehreren Ebenen gleichzeitig: neue oder umgebaute Häuser, ein dichtes Filialnetz, 24 Onlineshops – und eine Übernahme, bei der vorerst jedes Gespräch, jede Einkaufsrunde und jede Information unter der Lupe liegt. Quellen: „Kurier“, dpa.
