Die Europäische Kommission hat die Übernahme des Ceconomy-Konzerns durch den chinesischen Onlinekonzern JD.com genehmigt – allerdings unter Auflagen. Damit kann der Eigentümerwechsel bei MediaMarkt und Saturn wie geplant über die Bühne gehen. Die Transaktion soll nach Erfüllung aller Angebotsbedingungen in den kommenden Tagen vollzogen werden.

Für Ceconomy und seine Aktionäre endet damit eine monatelange Unsicherheit. Das Übernahmeangebot bewertet den Konzern mit rund 2,2 Milliarden Euro. JD.com hatte im Sommer 2025 ein Angebot abgegeben und sich wenige Monate später die Mehrheit der Ceconomy-Aktien gesichert.

EU verlangt zehn Jahre Kontrolle

Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten zunächst Bedenken, JD.com könne in China von direkten Staatshilfen, Vorzugsfinanzierungen, Steuervergünstigungen und Zuschüssen profitiert haben. Mit solchen Vorteilen hätte der Konzern möglicherweise ein höheres Angebot finanzieren und die bisherigen Ceconomy-Aktionäre überzeugen können. Zugleich stand die Frage im Raum, ob staatlich unterstützte Kapazitäten von JD.com Ceconomy zugutekommen und Wettbewerber durch aggressive Preise unter Druck geraten könnten.

JD.com und Ceconomy müssen deshalb konzerninterne Geschäfte, insbesondere Finanzierungen, zehn Jahre lang zu marktüblichen Bedingungen abwickeln. Auch Lager- und Logistikdienstleistungen müssen anderen Unternehmen in der EU zu denselben Bedingungen wie Ceconomy angeboten werden. Quersubventionen von JD.com an Ceconomy sollen so verhindert werden. Nach Einschätzung der EU-Kommission beseitigen die Zusagen die festgestellten Wettbewerbsverzerrungen vollständig und wirksam.

Die Auflagen gelten auch nach dem Vollzug der Übernahme. Die Transaktion bleibt damit aufsichtsrechtlich unter Beobachtung – kein Freifahrtschein, eher ein ziemlich langer Kontrollstreifen.

EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera erklärte, die Vereinbarungen sollten gleiche Wettbewerbsbedingungen im Einzelhandel und im E-Commerce sichern. Die EU-Genehmigung war Voraussetzung für den Eigentümerwechsel; Behörden mehrerer Länder hatten das Vorhaben ebenfalls geprüft und teilweise mit Auflagen freigegeben.

Deutschland schützt Kundendaten

Deutschland verband seine Freigabe unter anderem mit Vorgaben zum Schutz personenbezogener Kundendaten. Die Bundesregierung erhielt weitreichende Überwachungs- und Kontrollrechte und kann die Genehmigung bei Verstößen widerrufen. Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme bereits im September 2025 freigegeben, weil JD.com in Deutschland bislang nur in sehr geringem Umfang tätig war.

China hatte im August mit Gegenmaßnahmen gedroht, falls die EU ihre Untersuchung fortsetzt. Die chinesische Regierung kritisierte die verlangten Auskünfte als umfangreich und unnötig. Bestimmten Organisationen und Personen wurde untersagt, die EU bei Auskunftsersuchen zu unterstützen.

Im Mittelpunkt steht Europas größter Elektronikfachhändler: MediaMarktSaturn ist nach Amazon, Otto und Zalando Deutschlands viertgrößter Onlineshop. Ceconomy, zu dem die MediaMarktSaturn Retail Group gehört, entstand 2017 durch eine Abspaltung von Metro.

Der Konzern betreibt mehr als 1.000 Märkte in elf europäischen Ländern, rund 400 davon in Deutschland. Im Geschäftsjahr bis Ende September erzielte Ceconomy vorläufig 24,0 Milliarden Euro Umsatz. Das bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern stieg um 27 Prozent auf 515 Millionen Euro. 2024 beschäftigte Ceconomy weltweit rund 50.000 Menschen, knapp 20.000 davon in Deutschland.

JD.com bringt Joybuy nach Deutschland

JD.com erzielte 2024 knapp 159 Milliarden US-Dollar Umsatz und beschäftigte etwa 570.000 Menschen. Der Konzern ist unter anderem in den Bereichen Technologie, Logistik und Gesundheit tätig. Im März 2026 startete JD.com in Deutschland seinen Onlineshop Joybuy.

Für den chinesischen Konzern ist der Einstieg bei Ceconomy also mehr als ein einzelner Zukauf. Auf der einen Seite stehen die stationären Märkte und die bestehende europäische Handelsstruktur, auf der anderen die digitale Plattform und Logistik von JD.com. Wie eng beides künftig zusammenspielt, wird sich erst im Alltag zeigen – zwischen Marktumbau, App-Angeboten und der Frage, wer am Ende die Daten verwaltet.

Neue EU-Regeln schließen eine Lücke

Die Genehmigung erfolgt im Rahmen der seit dem 13. Juli 2023 geltenden EU-Verordnung über ausländische Subventionen, der Foreign Subsidies Regulation, kurz FSR. Sie ermöglicht der Europäischen Kommission, Wettbewerbsverzerrungen durch finanzielle Vorteile aus Nicht-EU-Staaten zu untersuchen und zu bekämpfen.

Der Gedanke dahinter ist schlicht: Im EU-Binnenmarkt sollen für Unternehmen vergleichbare Wettbewerbsbedingungen gelten, während Handel und Investitionen offenbleiben. Ausländische Subventionen können Firmen etwa beim Erwerb eines Unternehmens oder bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU einen unfairen Vorteil verschaffen. Vor Inkrafttreten der FSR wurden solche Subventionen aus Nicht-EU-Staaten nicht umfassend kontrolliert; Beihilfen der EU-Mitgliedstaaten unterlagen dagegen den europäischen Beihilfevorschriften. Die Verordnung schließt diese regulatorische Lücke mit neuen Instrumenten.

Für die Durchsetzung ist allein die Europäische Kommission zuständig. Bei Zusammenschlüssen und Übernahmen arbeitet die Generaldirektion Wettbewerb, DG COMP. Sie kann von Amts wegen Verfahren gegen Wettbewerbsverzerrungen durch ausländische Subventionen außerhalb öffentlicher Vergabeverfahren einleiten. Kontakt für das FSR-Register ist comp-fsr-registry@ec.europa.eu.

Um finanzielle Beiträge in öffentlichen Vergabeverfahren kümmert sich die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, DG GROW. Auch sie kann von Amts wegen Verfahren gegen verzerrende Auswirkungen ausländischer Subventionen in öffentlichen Vergabeverfahren einleiten. Dafür nennt die Kommission die Adresse grow-fsr-notifications@ec.europa.eu.

Auf der Website der Kommission finden sich außerdem aktuelle Nachrichten, Fälle, ein Überblick über die Verordnung, Rechtsvorschriften, Fragen und Antworten, praktische Informationen und Statistiken. Bei Ceconomy ist der nächste Schritt derweil ganz konkret: Nach Erfüllung aller Angebotsbedingungen soll der neue Eigentümer in den kommenden Tagen übernehmen.