Im Untergeschoss des Gmünder City-Centers bleiben die Türen der Aldi-Filiale am Höferlesbach 9 auch am 12. Oktober 2026 verschlossen. Das Geschäft wird weiterhin saniert. Hinter den Eingängen ist das Ladeninnere vollständig mit Brettern versperrt; stellenweise sind Arbeitsgeräusche zu hören.

Ein im Februar 2026 angekündigter Fertigstellungstermin ist inzwischen mindestens zwei Monate überschritten. Mira Nowak und Bernd Schmitt von der KA Immo Management GmbH hatten damals erklärt, die Sanierung werde noch vier bis sechs Monate dauern. Spätestens seit August 2026 hätte Aldi Süd demnach wieder öffnen sollen. Daraus ist bislang nichts geworden.

Seit mehr als einem Jahr geschlossen

Geschlossen ist die Filiale bereits seit Anfang August 2025. Zunächst war von einer vorübergehenden Schließung wegen einer „technischen Störung“ die Rede. Im September 2025 erklärte Nowak, sie werde zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme abgeben und warte nach dem Vorfall auf eine Erklärung von Aldi.

Erst im November 2025 teilte die Gebäudeeigentümerin mit, dass es in dem von Aldi gemieteten Geschäft einen Wasserschaden gegeben habe. Damals wurde ein Sanierungskonzept erarbeitet; die Filiale sollte vorerst geschlossen bleiben. Eine Woche nach den Informationen von Anfang Februar 2026 erklärten Nowak und Schmitt, dass sogar zwei Wasserschäden zur Schließung geführt hätten.

Nach Schmitts Darstellung kam es im August 2025 zu einer Störung an einer Hebeanlage. Dadurch entstand ein Rückstau im Kanalsystem, das Wasser beschädigte den Bereich unter dem Doppelboden der Aldi-Filiale. Anfang Februar 2026 wurden die Schaufenster mit einer Schutzwand verbarrikadiert. Am Eingang hing ein Schild der Firma Gipser Preiss samt Telefonnummer. Betriebsleiter Wolfgang Kleibl stellte jedoch klar: Gipser Preiss arbeite nicht für Aldi, sondern sei lediglich mit dem Aufstellen der Schutzwand beauftragt worden. Sie sollte als Vorsichtsmaßnahme und Diebstahlsicherung dienen.

Auf Fragen zu den laufenden Sanierungsmaßnahmen, internen Zeitplänen oder den weiteren Prozessen gibt Aldi Süd keine Auskunft und verweist auf die Vermieterin, die SWG Objektgesellschaft mbH. Mira Nowak reagiert derzeit weder auf schriftliche Anfragen noch auf Anrufe.

Was ein Wasserschaden an Zeit kosten kann

Wie lange die Arbeiten nach einem Wasserschaden dauern, hängt stark von Ursache und Tiefe der Durchfeuchtung ab. Ein Ratgeber des Sanierungsverzeichnisses, veröffentlicht beziehungsweise aktualisiert am 24. Mai 2026 und mit einer angegebenen Lesezeit von etwa 16 Minuten, nennt für Sanierungen einen Rahmen von etwa drei Wochen bis drei Monaten. Eine oberflächliche Trocknung wird dort mit sieben bis 14 Tagen und 1.500 bis 4.500 Euro beziffert. Die Trocknung einer Estrich-Dämmschicht kann 14 bis 28 Tage dauern und 3.000 bis 8.000 Euro kosten.

Tief durchfeuchtetes Mauerwerk wird mit 21 bis 42 Tagen und 5.000 bis 15.000 Euro angegeben. Eine Komplettsanierung kann vier bis zehn Wochen beanspruchen und zwischen 8.000 und 25.000 Euro kosten. Bei einem Großwasserschaden nennt der Ratgeber drei bis sechs Monate sowie 25.000 bis 100.000 Euro oder mehr. Für mittlere Schäden werden meist 3.500 bis 8.000 Euro genannt.

Der Ablauf beginnt normalerweise mit Schadensbegrenzung, Dokumentation und ersten Trocknungsgeräten innerhalb von 0 bis 48 Stunden. Danach folgen Leckortung und Schadensdiagnose an Tag eins bis drei. Die maschinelle Trocknung kann sich von Tag drei bis in die vierte bis sechste Woche ziehen; der Wiederaufbau ist für die vierte bis zehnte Woche vorgesehen. Vor dem Wiedereinbau soll eine Restfeuchtemessung nach DIN 18560 erfolgen.

Warum die Ursache entscheidend ist

Ein Wasserschaden ist eine unkontrollierte Wassereinwirkung auf Bausubstanz oder bewegliche Sachen. Zu den häufigsten Ursachen zählen Rohrbrüche an Kalt- oder Warmwasserleitungen mit 34 Prozent, undichte Heizungen oder Heizkörper mit 18 Prozent sowie defekte Anschlüsse von Wasch- oder Spülmaschinen mit 15 Prozent. Undichte Silikonfugen machen 12 Prozent aus, verstopfte Abflüsse oder Rückstau acht Prozent, eindringender Niederschlag durch Dach oder Fenster sieben Prozent. Sonstige Ursachen wie ein Aquarium, eine vergessene Wasserzufuhr oder Sabotage stehen für sechs Prozent.

Ein Rückstau aus der Kanalisation kann als Elementarschaden gelten. Dafür ist eine separate Elementarschadenversicherung erforderlich; laut Ratgeber besitzen etwa 50 Prozent der deutschen Haushalte diese Zusatzdeckung. Leitungswasserschäden entstehen dagegen durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Leitungen, Heizungen, Klimaanlagen, Wasserbetten oder fest installierten Geräten und sind grundsätzlich über Gebäude- und Hausratversicherung abgedeckt. Als Rechtsgrundlage nennt der Ratgeber § 5 VGB 2022. Bei grobem Eigenverschulden, etwa einer übergelaufenen Badewanne, einem defekten Aquarium oder unsachgemäßer Bedienung, können Versicherer Leistungen nach § 81 VVG kürzen oder ablehnen.

Fotos und Zeugenaussagen zur Ursache und zu den Schäden können deshalb wichtig sein. Bei unklarer Leckstelle kommen Thermografie, Tracergas oder Endoskopie infrage; die Leckortung kostet laut Ratgeber etwa 180 bis 800 Euro. Bei versicherten Leitungswasserschäden soll dafür in der Regel die Gebäudeversicherung aufkommen.

Trocknen, messen, wiederaufbauen

Die ersten 24 Stunden beeinflussen Schadenshöhe und Schimmelrisiko erheblich. Als Sofortmaßnahmen werden das Schließen der Hauptwasserabsperrung, das Abschalten des Stroms in betroffenen Räumen, Fotos und Videos aus verschiedenen Perspektiven sowie die Information von Versicherungen und Fachbetrieb empfohlen. Vor dem Aufräumen sollten mindestens zehn Aufnahmen entstehen, möglichst mit Datum und Uhrzeit. Nasse Elektrogeräte und einen Föhn sollte man nicht verwenden – Stromschlaggefahr.

Stehendes Wasser kann mit Eimern, Mopps oder Nasssaugern entfernt werden, bei größeren Mengen hilft ein Pumpen- oder Notdienst. Kontaminiertes Wasser gehört bei möglicher Verstopfung nicht in Toilette oder Abfluss. Möbel, Teppiche, Kisten und Elektrogeräte sollten aus dem nassen Bereich, Holzmöbel auf Styropor oder andere Unterlagen gestellt werden. Bücher und Papiere stellt man einzeln auf. Notdienste treffen laut Ratgeber typischerweise innerhalb von zwei bis sechs Stunden ein.

Mehrmals täglich etwa zehn Minuten Stoßlüften, Räume beheizen und Trocknungsgeräte laufen lassen: Je nach Schaden dauert das sieben bis 28 Tage. Ohne professionelle Trocknung steigt nach etwa 72 Stunden das Schimmelrisiko, besonders in Estrich-Dämmschichten, Mauerwerk hinter Verkleidungen und Holzkonstruktionen. Empfohlen werden tägliche Messprotokolle, eine Restfeuchtemessung vor dem Wiedereinbau und – nach der Abnahme – eine relative Luftfeuchtigkeit möglichst unter 60 Prozent bei mindestens 18 Grad Celsius. Für Zementestrich nennt der Ratgeber höchstens 1,8 CM-%, für Calciumsulfatestrich höchstens 0,5 Prozent. Drei- bis fünfmal täglich fünf bis zehn Minuten Stoßlüften soll helfen.

Schimmel kann Allergien und Asthma begünstigen. Kinder, ältere Menschen und Asthmatiker sollen bei sichtbarem Befall den betroffenen Bereich vorübergehend verlassen und ärztlichen Rat einholen. Bei wiederkehrender Feuchtigkeit kann eine bauphysikalische Untersuchung auf Wärmebrücken und Dampfdruck nötig werden.

Für Estrich, Wände, Decken, fest verlegte Böden, Einbauküchen sowie fest installierte Sanitär- und Heizungsanlagen ist typischerweise die Gebäudeversicherung zuständig. Ihre übliche Selbstbeteiligung liegt bei 150 bis 500 Euro. Die Hausratversicherung übernimmt Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Bücher und persönliche Wertsachen; bei einer Neuwertversicherung gilt der Wiederbeschaffungswert statt des Zeitwerts, die Selbstbeteiligung liegt meist bei 150 bis 250 Euro.

Bei einem mittleren versicherten Leitungswasserschaden entfallen laut Ratgeber typischerweise 65 Prozent auf die Gebäudeversicherung, 28 Prozent auf die Hausratversicherung, fünf Prozent auf die Selbstbeteiligung und zwei Prozent auf nicht abgedeckte Positionen. Verschleißteile und Glasbruch ohne zusätzlichen Versicherungsschutz können ausgeschlossen sein. Viele spezialisierte Sanierungsbetriebe rechnen direkt mit der Versicherung ab; das sollte bei der Auftragserteilung vereinbart und dem Versicherer mitgeteilt werden.

Bei Schäden über 5.000 Euro ist ein Sachverständigenverfahren nach § 14 VGB 2022 möglich. Der Versicherungsnehmer kann einen eigenen Gutachter benennen, die Versicherung stellt ebenfalls einen Gutachter; bei Uneinigkeit entscheidet ein neutraler Obmann, die Kosten trägt die Versicherung anteilig. Für einen Fachbetrieb empfiehlt der Ratgeber mindestens 20 Google-Bewertungen, durchschnittlich mindestens 4,5 Sterne, Versicherungs-Direktabrechnung ohne Vorkasse sowie dokumentierte Messprotokolle nach DIN 4108 und DIN 18560. Genannt wird außerdem ein nach Bewertungsscore sortiertes Sanierungsverzeichnis mit Tier 1 für Wasserschaden-Spezialisten und Tier 2 für branchenübergreifende Betriebe mit dokumentierter Kompetenz.

Als weitere Quellen und Standards führt der Ratgeber DIN 4108, DIN 18560-2, VVG, VGB 2022, VHB 2022, den UBA-Schimmelpilzleitfaden 2017 und VdS-Richtlinien 2024 an. Ob im Untergeschoss des Gmünder City-Centers bereits alle Messungen abgeschlossen sind oder wann der Verkauf bei Aldi wieder losgeht, bleibt offen.