Für die Tegut-Filialen in Hessen und anderen Bundesländern sortiert sich die Zukunft neu. Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 38 Tegut-Supermärkten durch Rewe genehmigt. Rewe übernimmt damit allerdings zwei Märkte weniger als ursprünglich geplant.

Zwei weitere Standorte – Marburg und Schlüchtern – darf Rewe vier Jahre lang nicht erwerben. Kartellamtschef Andreas Mundt begründet die Auflage damit, eine erhebliche Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen in den betroffenen Regionen zu verhindern. Das bundesweite Beschaffungsvolumen von Rewe steigt durch den Zukauf um weniger als 0,2 Prozent. Eine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs auf den Beschaffungsmärkten erwartet die Behörde deshalb nicht.

Edeka bekommt den größten Teil des Netzes

Der größere Brocken geht an Edeka. Das Bundeskartellamt gab die Übernahme von 178 Tegut-Lebensmittelmärkten und weiteren Unternehmensteilen frei. Ursprünglich wollte Edeka 202 Tegut-Märkte, 41 automatisierte teo-Standorte, die Herzberger Bäckerei und ein Logistikzentrum übernehmen.

Die Prüfung lief seit März 2026. Ende Juli übermittelte das Kartellamt eine vorläufige wettbewerbliche Bewertung. Ohne weitere Zusagen hätte der Zusammenschluss in 34 regionalen Märkten in Hessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg den Wettbewerb erheblich behindert. In neun dieser Märkte wäre nach Einschätzung der Behörde eine marktbeherrschende Stellung Edekas entstanden oder verstärkt worden.

Edeka verzichtet deshalb vier Jahre lang auf 24 Standorte. Das gilt für die gesamte EDEKA-Gruppe, ihre Regionalgesellschaften und selbstständige EDEKA-Händler. Auch Miet- und Anschlussmietverträge für diese Märkte dürfen in dieser Zeit nicht abgeschlossen werden. Die Frist soll ermöglichen, dass die Standorte außerhalb der EDEKA-Gruppe weiterbetrieben werden. Wer das übernimmt, legt das Bundeskartellamt nicht fest.

Die 24 Märkte liegen in mehreren Bundesländern:

  • Aalen, Am Tannenwäldle 2
  • Alsfeld, An der Au 10
  • Bad Langensalza, Marktstraße 25
  • Bad Neustadt, Saalestraße 2*
  • Erfurt/Marbach, Bergener Straße 18
  • Geisa, Gartenweg 3
  • Gerbrunn, Am Kirschberg 5
  • Heiligenstadt, Brüsseler Straße 1
  • Hünfeld, Am Niedertor 2–8
  • Kassel, Frankfurter Straße 86
  • Kassel, Friedrich-Ebert-Straße 29
  • Kassel, Wilhelmshöher Allee 262
  • Kirchhain, Mühlgasse 11
  • Korbach, Briloner Landstraße 4–6
  • Neuhof, Hanauerstraße 1
  • Oberelsbach, Oberwaldbehrunger Straße 20
  • Rainrod, Mühlstraße 23
  • Riedstadt, Lise-Meitner-Straße 2
  • Sachsenberg, Frankenberger Straße 12
  • Schonungen, Ludwig-Grobe-Straße 3
  • Tauberbischofsheim, Krautgartenweg 6
  • Würzburg, Frankfurter Straße 18
  • Würzburg-Estenfeld, Am Zehnthügel 2
  • Zella-Mehlis, Ortsteil Benshausen, Benshäuser Straße 12

Bei Bad Neustadt bezieht sich das Verbot auf den Betrieb eines Lebensmitteleinzelhandelsstandorts, nicht auf den Erwerb der Immobilie. Durch den Verzicht werden die kartellrechtlichen Bedenken in 24 Markträumen direkt und in zehn weiteren über Überschneidungen benachbarter Einzugsgebiete ausgeräumt oder zumindest reduziert.

Rewe-Fall läuft noch, Tante Enso ist schon dabei

Die geplante Übernahme weiterer Tegut-Standorte durch Rewe wird noch geprüft. Rewe hat ein Zusagenangebot vorgelegt, die Prüffrist läuft derzeit bis zum 29. Oktober 2026. Bereits im Juni 2026 hatte das Bundeskartellamt die Übernahme von 36 überwiegend kleineren Tegut-Standorten durch Tante Enso Süd-West freigegeben. Die Smart-Store-Kette darf damit 36 Tegut-Standorte übernehmen.

Was mit den übrigen Filialen geschieht, ist offen. Tegut betreibt insgesamt rund 300 Standorte. Edeka soll den größten Teil des Filialnetzes übernehmen; den Erwerb von 178 Märkten hatte das Kartellamt bereits genehmigt. Die Marke Tegut soll aufgegeben werden – für Kundinnen und Kunden dürfte das an manchen Standorten irgendwann schlicht am neuen Schild über der Eingangstür sichtbar werden.

Tegut wurde 1947 in Fulda gegründet und gehört seit 2013 zur Schweizer Migros-Gruppe. Die Kette ist in sechs Bundesländern vertreten, vor allem in Hessen. Laut Migros beschäftigt Tegut knapp 7.500 Menschen.

Viel Konzentration, aber weiter Wettbewerb

Im deutschen Lebensmitteleinzelhandel vereinten EDEKA, Schwarz-Gruppe, Rewe und Aldi 2025 mehr als 90 Prozent des bundesweiten Umsatzes. Edeka kam auf rund 30 Prozent, die Schwarz-Gruppe auf rund 25 Prozent, Rewe auf rund 22 Prozent und Aldi Nord und Süd zusammen auf rund 15 Prozent. Das Bundeskartellamt bezeichnet die Marktkonzentration als sehr hoch.

Eine einzelmarktübergreifende kollektive Marktbeherrschung stellte die Behörde auf den Absatzmärkten dennoch nicht fest. Dagegen sprächen unter anderem der tatsächliche Wettbewerb, fehlende Verbindungen und Lieferbeziehungen zwischen den großen Händlern sowie die niedrigen Margen. Preisänderungen gingen bei einem Teil des Sortiments häufig von Aldi aus; zuletzt beobachtete das Kartellamt vermehrt anfängliche Preisänderungen von Lidl.

Die Margen stiegen während der Corona-Pandemie deutlich und gehen seit spätestens 2022 zurück. Bei den vier großen Handelsgruppen liegen sie im Durchschnitt weiterhin über dem Vor-Corona-Niveau. Laut Untersuchung bewegen sich die durchschnittlichen Margen im Lebensmitteleinzelhandel im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Die hohe Konzentration allein reicht kartellrechtlich nicht aus, um eine Übernahme zu untersagen. Entscheidend ist, wie sich der konkrete Zusammenschluss auf den Wettbewerb auswirkt.

Auf den Beschaffungsmärkten verfügt Edeka über eine starke Stellung. Edeka und Rewe, teilweise auch die Schwarz-Gruppe, sind für manche Markenhersteller als Abnehmer nur schwer kurzfristig zu ersetzen. Diese relative Nachfragemacht kann in Missbrauchsverfahren berücksichtigt werden, reicht aber nicht zur Untersagung der Übernahme.

Der durch Tegut hinzukommende Anteil am gesamten Beschaffungsvolumen des deutschen Lebensmitteleinzelhandels beträgt weniger als 0,4 Prozentpunkte. Teguts Bedeutung als eigenständiger Nachfrager und als Mitglied der Einkaufskooperation Retail Trade Group (RTG) bewertete das Kartellamt als zu gering, um den Wettbewerb auf den Beschaffungsmärkten erheblich zu beeinträchtigen.

Zusagen bis zum letzten Anlauf

Edeka verpflichtete sich, im Zusammenhang mit der Übernahme keine Konditionenforderungen ohne angemessene Gegenleistung, also keine „Hochzeitsrabatte“, zu erheben. Edeka und Tegut erklärten außerdem, keinen sogenannten Bestwertabgleich anzustreben. Edeka soll zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf Teguts beziehungsweise RTGs Beschaffungskonditionen erhalten. Auch auf den Beschaffungsmärkten stellte das Bundeskartellamt keine kollektive Marktbeherrschung der führenden Händler fest.

Der Weg zur Freigabe war nicht ganz geradlinig: Edeka legte am 20. Juli 2026 zunächst ein aus Sicht der Behörde unzureichendes Zusagenangebot vor. Am 14. September 2026 folgte ein erweitertes Angebot, das akzeptiert wurde. Für die Rewe-Übernahme ist die Sache dagegen noch nicht entschieden; bis zum 29. Oktober 2026 bleibt Zeit.

Der gelieferte Text aus der dritten Quelle besteht aus fragmentarischen, komprimierten PDF-Binärdaten. Ein lesbarer Nachrichtenartikel oder überprüfbarer Inhalt ist darin nicht enthalten. Die Einordnung der Tegut-Verkäufe stützt sich daher auf die Angaben des Bundeskartellamts und die vorliegenden Informationen zur Übernahme.