Sachsen-Anhalt zwischen Milliardenhilfe und Söders Finanzausgleich-Drohung
Markus Söder will Bundesländern mit einer Regierung aus AfD oder Linken den Länderfinanzausgleich streichen. Für Sachsen-Anhalt ist das keine ferne Debatte: Das Land erhielt 2025 daraus fast zwei Milliarden Euro. Das Finanzministerium Sachsen-Anhalts hält einen Ausschluss allerdings für nicht möglich, Ministerpräsident Sven Schulze lehnt Söders Vorstoß ebenfalls ab. Die Linke nennt die Forderung eine „populistische Nebelkerze“. Auch das Bundesfinanzministerium steht der Idee ablehnend gegenüber.
Brisant könnte es im Dezember werden. Sollte dann ein AfD-Ministerpräsident gewählt werden, dürfte die Frage nach den Zahlungen für Sachsen-Anhalt plötzlich sehr konkret auf dem Tisch liegen.
Unruhe im Dessauer Stadtrat
In Dessau-Roßlau wählte der Stadtrat René Diedering erneut nicht in den Jugendhilfeausschuss. Zuvor hatte AfD-Stadtrat Joachim Nothdurft für Diedering geworben und dessen Teilnahme an einem umstrittenen Dresdner „Trauermarsch“ verteidigt. Nothdurfts Aussagen sorgten im Rat für Kopfschütteln und Buhrufe.
Diedering bekam mehr Stimmen, als die AfD-Fraktion Sitze besitzt. Unterstützung kam also auch aus anderen politischen Lagern. Die Debatte über den Umgang mit AfD-Politikern und Vorwürfen rechtsextremer Nähe dürfte damit kaum auf Dessau-Roßlau begrenzt bleiben.
Aryzta bündelt Produktion in Eisleben
Der Backwarenhersteller Aryzta will seine Werke in Nordhausen und Gerolzhofen schließen. Die Produktion von Tiefkühlbackwaren für den deutschen Einzelhandel soll künftig vor allem in Eisleben konzentriert werden. Rund 450 Beschäftigte an den beiden betroffenen Standorten sind von den Plänen betroffen.
Eisleben würde damit zum größten deutschen Aryzta-Produktionsstandort – mit mehr als 1.100 Beschäftigten. Als Gründe nennt das Unternehmen eine schwache Nachfrage, Kostendruck und sinkende Absätze auf dem deutschen Markt. Die Einzelheiten sollen zunächst mit den Arbeitnehmervertretern verhandelt werden.
Offen ist, ob Beschäftigte aus Nordhausen und Gerolzhofen Wechselangebote nach Eisleben erhalten und ob der Standort ausgebaut wird. Die Gewerkschaft NGG hat Widerstand angekündigt und fordert Perspektiven für die Betroffenen. Für viele Familien hängt daran mehr als nur ein Arbeitsweg: Es geht um Einkommen, Wohnort und die Frage, ob ein Neuanfang überhaupt machbar ist.
Prüfung in Mansfelder Grund-Helbra
Die Kommunalaufsicht untersucht die Wahl von Frank Ochsner zum Vorsitzenden des Verbandsgemeinderats Mansfelder Grund-Helbra. Ochsner wurde mit deutlicher Mehrheit gewählt. Nun geht es darum, ob sein Ehrenamt mit seiner Anstellung bei der Verbandsgemeinde vereinbar ist.
Bis zum Abschluss der Prüfung geht Ochsner davon aus, dass die Wahl gültig ist, und will das Amt weiter ausüben. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld-Südharz entscheidet, ob er den Vorsitz dauerhaft übernehmen darf.
Weitere angekündigte Themen reichen von einer möglichen Filialschließung und Arbeitsplatzverlusten bei der insolventen Bäckerei Lampe in Weißenfels bis zu möglichen Baumfällungen und der Rückkehr umgesiedelter Tiere im Zeitzer Forst. Dort geht es um Bundeswehrbauvorhaben. Außerdem steht eine seltene Auszeichnung für den 85-jährigen Handwerker Herbert Christel nach 60 Jahren Berufstätigkeit an.
Harzgerode plant, eine historische Gießerei zu einer Eventlocation umzubauen. In der Region Leipzig sucht das Start-up Falk Defence Personal für eine mögliche Rüstungsfabrik. Eine bunte Liste – und nicht jede Nachricht dürfte bei den Betroffenen gleich leicht im Magen liegen.
Was hinter dem Finanzausgleich steckt
In einer Umfrage wurde nach Söders Forderung gefragt, Länder mit AfD- oder Linke-Regierungen vom Länderfinanzausgleich auszuschließen. Bei der vorherigen Umfrage hatten 70 Prozent angegeben, weiterhin Fleisch zu essen; 30 Prozent erklärten, auf Fleisch zu verzichten.
Der Länderfinanzausgleich ist seit 2020 keine eigenständige Zahlung zwischen den Ländern mehr. Stattdessen verändert der Bund die Umsatzsteueranteile der Länder durch Zu- und Abschläge. Entscheidend sind zwei Größen: Die Finanzkraftmesszahl erfasst die tatsächlichen Einnahmen des Landes und seiner Gemeinden. Die Ausgleichsmesszahl beschreibt, welche Einnahmen ein Land bei durchschnittlicher Finanzkraft je Einwohner unter Berücksichtigung bestimmter Einwohnergewichtungen hätte.
Liegt die Finanzkraftmesszahl über der Ausgleichsmesszahl, erhält das Land einen Abschlag vom Umsatzsteueranteil. Liegt sie darunter, gibt es einen Zuschlag. 2023 wurden rund 18,3 Milliarden Euro umverteilt; die Tabelle weist ein Gesamtvolumen von 18,324 Milliarden Euro aus. Negative Werte stehen für Abschläge, positive für Zuschläge.
| Länder mit Abschlägen 2023 | Betrag |
|---|---|
| Bayern | −9,130 Mrd. € |
| Baden-Württemberg | −4,495 Mrd. € |
| Hessen | −3,444 Mrd. € |
| Hamburg | −934 Mio. € |
| Rheinland-Pfalz | −320 Mio. € |
| Länder mit Zuschlägen 2023 | Betrag |
|---|---|
| Berlin | +3,805 Mrd. € |
| Sachsen | +3,398 Mrd. € |
| Sachsen-Anhalt | +1,933 Mrd. € |
| Thüringen | +1,839 Mrd. € |
| Mecklenburg-Vorpommern | +1,568 Mrd. € |
| Brandenburg | +1,423 Mrd. € |
| Niedersachsen | +1,212 Mrd. € |
| Nordrhein-Westfalen | +1,431 Mrd. € |
| Bremen | +771 Mio. € |
| Schleswig-Holstein | +587 Mio. € |
| Saarland | +357 Mio. € |
Der Mechanismus soll unterschiedliche Finanzkraft angemessen ausgleichen und den Ländern ermöglichen, ihre staatlichen Aufgaben zu erfüllen. Überwacht wird die Haushaltsführung von Bund und Ländern seit 2009 vom Stabilitätsrat, ebenso die Einhaltung europäischer Vorgaben zur Haushaltsdisziplin. In dem Gremium sitzen die Finanzminister von Bund und Ländern sowie der Bundeswirtschaftsminister.
Das heutige System hat eine lange Vorgeschichte. Ausgleichsmechanismen gab es seit 1867 im Norddeutschen Bund. Die Reichsverfassung von 1871 verpflichtete die Länder zu „Matrikularbeiträgen“ an das Reich. In der Weimarer Republik erhielt das Reich die Steuerhoheit, die Länder wurden überwiegend aus Reichsmitteln finanziert. 1955 wurde ein begrenzter Steuerverbund verfassungsrechtlich festgeschrieben, die Finanzreform von 1969 schuf die wesentlichen Grundlagen der heutigen Finanzverfassung.
Seit 1969 teilen sich Bund und Länder insbesondere die Einnahmen aus Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer nach gesetzlich festgelegten Schlüsseln. Artikel 107 des Grundgesetzes regelt den horizontalen Finanzausgleich zwischen den Ländern.
Bis 2019 bestand der Finanzausgleich im weiteren Sinne aus Umsatzsteuervorwegausgleich, Länderfinanzausgleich im engeren Sinne und Bundesergänzungszuweisungen. Dieses frühere System endete mit Ablauf des 31. Dezember 2019, gleichzeitig lief der Solidarpakt II aus. Damals konnten bis zu 25 Prozent des Länderanteils an der Umsatzsteuer vorab an besonders finanzschwache Länder verteilt werden.
Stadtstaaten wurden über eine Einwohnergewichtung berücksichtigt, ihre Einwohnerzahl wurde mit dem Faktor 1,35 angesetzt. Für Mecklenburg-Vorpommern galt die Gewichtung 1,05, für Brandenburg 1,03 und für Sachsen-Anhalt 1,02. Vor 2020 flossen außerdem 64 Prozent der Gemeindesteuereinnahmen in die Berechnung ein, seit 2020 sind es 75 Prozent. Die bergrechtliche Förderabgabe wird seither nur noch zu 33 Prozent in die Finanzkraftmesszahl einbezogen; zuvor wurde sie vollständig berücksichtigt.
Vor 2020 erhielten Länder, die auch nach dem Ausgleich unter 100 Prozent des Länderdurchschnitts lagen, Bundesergänzungszuweisungen. Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen gab es, wenn ein Land nach dem Ausgleich unter 99,5 Prozent des Durchschnitts blieb; 77,5 Prozent des Fehlbetrags wurden ausgeglichen. Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wurden unter anderem wegen teilungsbedingter Sonderlasten der ostdeutschen Länder, struktureller Arbeitslosigkeit und überdurchschnittlicher Kosten politischer Führung gezahlt.
Die teilungsbedingten Sonderbedarfszuweisungen sanken von 10,5 Milliarden Euro jährlich ab 2007 auf 2,096 Milliarden Euro im Jahr 2019. Nach 1995 stieg das Ausgleichsvolumen deutlich, als die ostdeutschen Länder und Berlin in das gesamtstaatliche System einbezogen wurden.
2015 zahlten vier Länder in den Ausgleich ein: Bayern 5,5 Milliarden Euro, Baden-Württemberg 2,3 Milliarden Euro, Hessen 1,7 Milliarden Euro und Hamburg 0,1 Milliarden Euro. Größtes Empfängerland war Berlin mit 3,6 Milliarden Euro. Die ostdeutschen Flächenländer erhielten zusammen 3,2 Milliarden Euro, davon Sachsen rund eine Milliarde Euro.
Das Ausgleichsvolumen lag 2015 bei rund 9,6 Milliarden Euro, 2020 bei rund 14,8 Milliarden Euro, 2021 bei rund 17,1 Milliarden Euro, 2022 bei rund 18,5 Milliarden Euro und 2023 bei rund 18,3 Milliarden Euro. Der Anteil des Länderfinanzausgleichs an den Einnahmen der Länder bewegte sich über viele Jahre zwischen zwei und drei Prozent.
Bayern und Hessen reichten 2013 eine Normenkontrollklage gegen die damaligen Regelungen ein und zogen sie nach der Neuregelung von 2017 zurück. Bayern klagte 2023 erneut. Gefordert wurden unter anderem eine andere Berücksichtigung der Stadtstaaten bei den Einwohnerzahlen und eine Begrenzung der Abgaben.
Bayern war zum Zeitpunkt der erneuten Klage das größte Geberland. Von 1950 bis 1985 war es noch Empfängerland; über den gesamten Zeitraum zahlte der Freistaat mehr als 100 Milliarden Euro ein. Der Länderfinanzausgleich beschäftigte das Bundesverfassungsgericht wiederholt, unter anderem 1952, 1986, 1992, 1999 und 2006.
Nach dem Zensus 2011 wurden die Bevölkerungsanteile der Länder angepasst. Bayern erhielt für 2011 und 2012 zusammen 227 Millionen Euro, Rheinland-Pfalz 203 Millionen Euro und Nordrhein-Westfalen 130 Millionen Euro. Berlin musste 450 Millionen Euro zurückzahlen, Baden-Württemberg 167 Millionen Euro und Hamburg 118 Millionen Euro. Die Länder begrenzten die Nachzahlungen für 2011 auf ein Drittel und für 2012 auf zwei Drittel; ab 2013 sollten die neuen Bevölkerungsanteile vollständig gelten.
Finanzschwache Länder verweisen unter anderem auf höhere Belastungen durch den Vollzug von Bundesgesetzen, Sozialausgaben und Flüchtlingskosten sowie auf regionale Unterschiede bei Körperschaftsteuereinnahmen. Finanzstarke Länder kritisieren dagegen fehlende Anreize für Empfängerländer, Ausgaben zu senken, Einnahmen zu steigern oder ihre Haushalte zu stabilisieren. Vieles greift ineinander, manches klingt nach Excel-Tabelle – und landet am Ende doch bei konkreten Arbeitsplätzen, kommunalen Angeboten und dem Geld, das in Sachsen-Anhalt ankommt.
