Tegut schließt, Netto übernimmt: Betreiberwechsel in der City-Galerie Bad Hersfeld
In der City-Galerie Bad Hersfeld steht ein Betreiberwechsel bevor: Die Tegut-Filiale an der Benno-Schilde-Straße soll voraussichtlich am 17. November 2026 schließen. Schon seit dem 15. Oktober läuft der Ausverkauf mit 50 Prozent Rabatt – und der Andrang war groß. Einkaufswagen, volle Hände, ein bisschen Abschiedsstimmung zwischen den Regalen.
Am Dienstag, 24. November, soll dort ein Netto Marken-Discount eröffnen. City-Galerie-Manager Jörg Markert begrüßt, dass damit in der Innenstadt weiterhin ein Lebensmittelmarkt bestehen bleibt. Künftig wird Netto mehr als 5.000 Artikel anbieten, darunter über 1.000 Bio-Artikel.
Netto übernimmt Standorte und Beschäftigte
Der Wechsel steht im Zusammenhang mit dem Rückzug der Genossenschaft Migros Zürich aus dem deutschen Markt. Sie hatte Tegut im Januar 2013 übernommen und will sich künftig vollständig auf den Schweizer Markt konzentrieren. Netto Marken-Discount, ein Tochterunternehmen von Edeka, übernimmt im Rahmen der Tegut-Transaktion 57 bestehende und drei im Bau befindliche Tegut-Standorte sowie rund 1.200 Beschäftigte – darunter das Personal der Filiale in der Benno-Schilde-Straße. Die Standorte sollen schrittweise in das Netto-Filialnetz integriert werden.
Ein eigener Geschäftsführer ist für den Markt in der City-Galerie nicht vorgesehen. Netto-Filialen werden zentral aus Maxhütte-Haidhof in der Oberpfalz geführt. Das Unternehmen betreibt derzeit mehr als 4.000 Filialen in Deutschland.
Eine weitere Tegut-Filiale in Bad Hersfeld, jene in der Heinrich-von-Stephan-Straße auf dem Rechberggelände, wird von Rewe übernommen.
Warum Migros Zürich Tegut abgibt
Die Entscheidung fiel nach einer Sanierung der Tegut-Gruppe. Massive Kosteneinsparungen reduzierten die operativen Verluste im vergangenen Jahr um mehr als die Hälfte. Gleichzeitig verschärfte sich das Marktumfeld in Deutschland weiter, die Umsätze gingen zurück. Nach Einschätzung der Migros Zürich ist Tegut wegen seiner spezifischen Positionierung und der vergleichsweise kleinen Unternehmensgröße langfristig wirtschaftlich nicht zukunftsfähig.
Gespräche mit Wettbewerbern über die Übernahme einzelner Standorte und eine strategische Marktanalyse führten zum Entschluss, Deutschland zu verlassen. Eine vollständige Übernahme durch einen Händler, der bisher nicht auf dem deutschen Markt tätig ist, erwies sich als nicht umsetzbar. In den anschließenden Verhandlungen mit deutschen Handelsketten ging es vor allem darum, möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern und die Filialen weiterzuführen.
Die Migros Zürich unterzeichnete mit Edeka einen Vertrag über die Übernahme eines wesentlichen Teils der Tegut-Gruppe. Die Vereinbarung umfasst einen wesentlichen Teil des Filialnetzes und die dort beschäftigten Vertriebsmitarbeitenden, das Logistikzentrum in Michelsrombach, die Herzberger-Bäckerei sowie Smart Retail Solutions, die Betreiberin der Teo-Standorte in Deutschland. Parallel verhandelt die GMZ mit weiteren deutschen Marktteilnehmern über Lösungen für möglichst alle übrigen Standorte.
Der Kaufpreis wurde nicht veröffentlicht. Die Übergabe an Edeka und weitere Interessenten stand zunächst unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundeskartellamts. Wegen der Vertraulichkeit machte die GMZ zu einzelnen Filialstandorten und laufenden Verhandlungen zunächst keine weiteren Angaben. Die Mitteilung wurde am 11. März 2026 in Zürich veröffentlicht. Die finanziellen Auswirkungen sollen im Jahresabschluss 2025 ausgewiesen werden, dessen Veröffentlichung für den 24. März 2026 vorgesehen war. Die Gesamtabwicklung verursacht außerordentliche Aufwände und belastet damit das Ergebnis der GMZ sowie der Migros-Gruppe.
Auch der Teo-Markt wechselt den Betreiber
In der Friedloser Straße steht ebenfalls eine Änderung an. Der Teo-Selbstbedienungsmarkt soll im Zuge der Tegut-Übernahmen den Betreiber wechseln. Das Mannheimer Unternehmen Yobsti will den Markt zum 1. November übernehmen. Nach einer kurzen Umstellungsphase ist die Wiedereröffnung für den 6. November vorgesehen – wobei Yobsti darauf hinweist, dass sich dieser Termin noch ändern kann.
Am Prinzip soll sich nichts ändern: Kundinnen und Kunden betreten den Markt eigenständig, scannen ihre Waren und bezahlen selbst. Yobsti bringt eigene Technik und Erfahrungen aus vier bisherigen Lebensmittelmärkten mit. Die Warenversorgung soll über Edeka Food Service erfolgen.
Der Zutritt bleibt per Bankkarte sowie über digitale Zahlungsmethoden wie Apple Pay und Google Pay möglich. Nach der Wiedereröffnung sind tägliche Öffnungszeiten von 6 bis 22 Uhr geplant. Zusätzlich will Yobsti verstärkt Kameratechnik zur Diebstahlprävention einsetzen – ein eher nüchterner Detailpunkt, der im Alltag solcher unbesetzten Märkte aber ziemlich entscheidend sein kann.
Bundeskartellamt gibt Edeka-Übernahme frei
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 178 Tegut-Lebensmittelmärkten und weiteren Unternehmensteilen durch Edeka freigegeben. Edeka darf allerdings 24 weitere Tegut-Standorte vier Jahre lang nicht erwerben. Das Verbot gilt für die gesamte Edeka-Gruppe, ihre Regionalgesellschaften und selbstständige Einzelhändler. Es umfasst auch Miet- und Anschlussmietverträge für diese Standorte.
Ursprünglich wollte Edeka 202 Tegut-Märkte, 41 automatisierte Teo-Standorte, die Herzberger-Bäckerei und ein Logistikzentrum übernehmen. Das Bundeskartellamt prüfte das Vorhaben seit März 2026 und übermittelte den Beteiligten Ende Juli eine vorläufige wettbewerbliche Bewertung. Ohne Zusagen hätte der Zusammenschluss in 34 regionalen Märkten in Hessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg den Wettbewerb erheblich behindert. In neun dieser Märkte wäre eine marktbeherrschende Stellung von Edeka entstanden oder verstärkt worden.
Nach weiteren Verhandlungen reichte Edeka am 14. September 2026 ein erweitertes Angebot ein, das die Behörde akzeptierte. Zuvor hatte Edeka am 20. Juli 2026 ein aus Sicht des Bundeskartellamts unzureichendes Zusagenangebot vorgelegt. Die vierjährige Frist soll ermöglichen, dass die betroffenen Standorte länger außerhalb der Edeka-Gruppe weiterbetrieben werden können. Die Auflagen legen nicht fest, ob und von wem die Märkte künftig betrieben werden.
In 24 Markträumen entfallen die Bedenken unmittelbar durch den Verzicht auf die dortigen Tegut-Standorte. In zehn weiteren Markträumen werden sie durch den Verzicht auf Standorte in benachbarten oder überschneidenden Märkten beseitigt oder ausreichend reduziert. Grund dafür sind teilweise überschneidende Einzugsgebiete von Lebensmittelmärkten.
Im Lebensmitteleinzelhandel untersucht das Bundeskartellamt den Wettbewerb um Kundinnen und Kunden auf lokalen Absatzmärkten ebenso wie die Auswirkungen auf Hersteller und Lieferanten auf grundsätzlich bundesweiten Beschaffungsmärkten. Im Juni 2026 hatte die Behörde bereits die Übernahme von 36 überwiegend kleineren Tegut-Standorten durch Tante Enso Süd-West freigegeben.
Die geplante Übernahme weiterer Tegut-Standorte durch Rewe wird noch geprüft. Rewe hat im Hauptprüfverfahren ebenfalls Zusagen angeboten. Die verlängerte Prüffrist läuft bis zum 29. Oktober 2026; eine Entscheidung steht noch aus.
24 Standorte bleiben für Edeka tabu
- Aalen, Am Tannenwäldle 2, 73431
- Alsfeld, An der Au 10, 36304
- Bad Langensalza, Marktstraße 25, 99947
- Bad Neustadt, Saalestraße 2, 97616
- Erfurt/Marbach, Bergener Straße 18, 99092
- Geisa, Gartenweg 3, 36419
- Gerbrunn, Am Kirschberg 5, 97218
- Heiligenstadt, Brüsseler Straße 1, 37308
- Hünfeld, Am Niedertor 2–8, 36088
- Kassel, Frankfurter Straße 86, 34121
- Kassel, Friedrich-Ebert-Straße 29, 34117
- Kassel, Wilhelmshöher Allee 262, 34131
- Kirchhain, Mühlgasse 11, 35274
- Korbach, Briloner Landstraße 4–6, 34497
- Neuhof, Hanauerstraße 1, 36119
- Oberelsbach, Oberwaldbehrunger Straße 20, 97656
- Rainrod, Mühlstraße 23, 63679
- Riedstadt, Lise-Meitner-Straße 2, 64560
- Sachsenberg, Frankenberger Straße 12, 35104
- Schonungen, Ludwig-Grobe-Straße 3, 97453
- Tauberbischofsheim, Krautgartenweg 6, 97941
- Würzburg, Frankfurter Straße 18, 97082
- Würzburg-Estenfeld, Am Zehnthügel 2, 97230
- Zella-Mehlis, Ortsteil Benshausen, Benshäuser Straße 12, 98544
In Bad Neustadt betrifft das Verbot den Betrieb eines Lebensmitteleinzelhandelsstandorts, nicht den Erwerb der Immobilie.
Die vier größten Handelsgruppen vereinten 2025 mehr als 90 Prozent des bundesweiten Umsatzes: Edeka kam auf rund 30 Prozent, die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland auf rund 25 Prozent, Rewe auf rund 22 Prozent sowie Aldi Nord und Süd auf rund 15 Prozent. Zwischen den Händlern herrscht intensive Wettbewerberbeobachtung; bei Teilen des Sortiments ist eine hohe Preisgleichheit festzustellen. Preisänderungen gingen in der Vergangenheit häufig von Aldi aus, zuletzt wurden häufiger erste Preisänderungen durch Lidl beobachtet.
Die Margen stiegen während der Corona-Pandemie deutlich und gehen seit spätestens 2022 zurück. Bei den vier großen Handelsgruppen liegen sie im Durchschnitt weiterhin über dem Vor-Corona-Niveau, nach Kosten allerdings im niedrigen einstelligen Prozentbereich.
Eine einzelmarktübergreifende kollektive Marktbeherrschung der führenden Lebensmittelhändler auf den Absatzmärkten stellte das Bundeskartellamt nicht fest. Dagegen sprechen fehlende Verbindungen und Lieferbeziehungen zwischen den großen Händlern, der tatsächliche Wettbewerb und die vergleichsweise geringen Margen. Auch andere europäische Wettbewerbsbehörden haben trotz teilweise höherer Marktkonzentration bislang keine solche kollektive Marktbeherrschung festgestellt.
Auf den Beschaffungsmärkten verfügt Edeka über eine starke Stellung. Edeka und Rewe, teilweise auch die Schwarz-Gruppe, sind für manche Markenhersteller als Abnehmer kurzfristig kaum ersetzbar. Diese relative Nachfragemacht kann in Missbrauchsverfahren relevant sein, reicht aber nicht für ein Fusionsverbot aus. Durch die Tegut-Übernahme steigt Edekas Anteil am gesamten deutschen Beschaffungsvolumen um weniger als 0,4 Prozentpunkte. Teguts Bedeutung als eigenständiger Nachfrager und als Mitglied der Einkaufskooperation Retail Trade Group (RTG) ist begrenzt.
Edeka verpflichtete sich, im Zusammenhang mit der Übernahme keine Konditionen ohne angemessene Gegenleistung zu verlangen. Dazu zählen sogenannte „Hochzeitsrabatte“, insbesondere nachträgliche Bestwertabgleiche. Edeka und Tegut erklärten, dass kein Bestwertabgleich angestrebt werde. Edeka soll zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Beschaffungskonditionen von Tegut oder der RTG erhalten.
Auch auf den Beschaffungsmärkten wurde keine kollektive Marktbeherrschung der führenden Unternehmen festgestellt. Es fehlten ausreichende Hinweise auf hohe Transparenz der Beschaffungspreise, eine starke gegenseitige Abhängigkeit der Verhandlungen und Anreize zur Koordinierung der Beschaffungspreise. Keine andere befragte europäische Wettbewerbsbehörde stellte bislang eine kollektive Marktbeherrschung auf der Beschaffungsseite fest.
