Wer nach dem Einkauf mit einem vollen Sack Pfandflaschen vor dem Automaten steht, kennt das kleine Geduldsspiel: Tasche irgendwo abstellen, Flasche für Flasche einwerfen, zwischendurch bücken. Dabei steckt unterhalb der Einwurföffnung mancher Automaten ein unscheinbares Zusatzteil, das leicht übersehen wird.

Es ist ein Haken. Henkel von Beuteln, Taschen oder Rucksäcken lassen sich daran aufhängen. So bleibt eine Hand frei, um die Flaschen einzeln in den Leergutautomaten zu geben. Die Tasche muss weder über den Arm baumeln noch auf dem Boden stehen; Bücken ist ebenfalls nicht nötig. Gerade für ältere oder körperlich empfindliche Menschen kann das eine spürbare Hilfe sein.

Pfand auf Milch, Joghurt und Kefir

Beim Kauf bestimmter Getränke kommen in Deutschland zusätzlich meist 8 oder 25 Cent Pfand dazu. Viele Verbraucher sammeln die leeren Flaschen und bringen sie gesammelt zum Automaten im Supermarkt oder Discounter. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Pfandpflicht von mindestens 25 Cent auch für Milch, Milchmischgetränke und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse in Einwegkunststoffflaschen.

Betroffen sind unter anderem normale Milch, Milchmischgetränke mit mindestens 50 Prozent Milchanteil, Kakao- und Kaffeegetränke, Kefir sowie Joghurt. Die leeren Flaschen können überall zurückgegeben werden, wo Getränke in Einwegkunststoffflaschen verkauft werden – etwa im Supermarkt. Über Pfandautomaten laufen sie damit wie andere pfandpflichtige Einwegflaschen zurück.

Die bis Ende 2023 geltende Ausnahme für Milch und Milcherzeugnisse ist damit beendet. Der längere Übergangszeitraum hatte mit besonderen hygienischen Anforderungen bei der Rückgabe von Flaschen mit Milch oder Milchprodukten zu tun. Vor dem 1. Januar 2024 wurden diese Verpackungen im gelben Sack oder in der gelben Tonne gesammelt und durch duale Systeme verwertet.

Wie viele Verpackungen betroffen sind

Seit Anfang 2022 besteht bereits eine Pfandpflicht für den überwiegenden Teil der Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff sowie für sämtliche Getränkedosen. Das neue Milchpfand erweitert diesen Kreis deutlich. Nach den Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) lag das Marktvolumen nicht pfandpflichtiger Getränke im Jahr 2020 bei 10,6 Milliarden Litern.

  • 40 Prozent entfielen auf Milch – 4,24 Milliarden Liter.
  • 4,4 Prozent waren Milchmischgetränke – 466 Millionen Liter.
  • 2,8 Prozent entfielen auf sonstige milchbasierte Getränke – 297 Millionen Liter.

Knapp 10 Prozent der insgesamt rund 5 Milliarden Liter Milchprodukte wurden in Kunststoffflaschen verkauft. Damit sind etwa 455 Millionen Liter Milchprodukte von der neuen Pfandpflicht betroffen. Milch und Milchgetränke in Getränkekartons und anderen Verpackungen bleiben auch nach dem 1. Januar 2024 pfandfrei. Der Unterschied zeigt sich also nicht nur im Kühlregal, sondern später auch am Automaten: Flasche ja, Karton nein.

Nach der Grillsaison wartet noch die Gasflasche

Auch Gasflaschen können pfandpflichtig sein. Nach der Grillsaison müssen sie zurückgebracht werden – nicht einfach neben den Leergutsack gestellt werden. Beim nächsten Gang zum Markt lohnt sich deshalb ein Blick auf das Rücknahmesystem und die jeweiligen Bedingungen.

Die Angaben zur erweiterten Pfandpflicht veröffentlichte bvse.de am 27. Dezember 2023; sie stammen vom BMUV. Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung verweist damit auf die Umstellung, durch die Milchverpackungen seit 2024 über Pfandautomaten zurückgenommen werden.

Eine weitere Einordnung zur Lebensmittelsicherheit liefert die angegebene Veröffentlichung des Bundesinstituts für Risikobewertung. Die dazu verlinkte PDF enthält allerdings ausschließlich fragmentarische PDF-Rohdaten und keinen lesbaren Nachrichtenartikel. Mehr lässt sich daraus nicht belastbar herauslesen – der kleine Haken am Automaten schon.