Rauch im Hofer Supermarkt: Mitarbeiter löscht Brand an Heizgerät
Am Freitagabend, 9. Oktober 2026, ist ein Supermarkt in der Schleizer Straße im Norden Hofs wegen starker Rauchentwicklung geräumt worden. Gegen 18:05 Uhr kam es laut Polizei zu einem technischen Defekt an einem Heizgerät im Eingangsbereich.
Das Gerät geriet daraufhin in Brand. Ein Mitarbeiter reagierte sofort und löschte die Flammen mit einem Feuerlöscher. Der Rauch blieb trotzdem nicht unbemerkt: Sämtliche Personen mussten das Gebäude verlassen.
Feuerwehr und Polizei bringen alle ins Freie
Die Feuerwehr Hof und die Polizei brachten alle anwesenden Personen unverletzt nach draußen. Anschließend wurde der Supermarkt belüftet. Für Kundinnen, Kunden und Beschäftigte war der Schreck damit glimpflich ausgegangen.
Nach Angaben der Polizei entstand lediglich geringer Sachschaden, vermutlich im dreistelligen Eurobereich. Weitere Nachrichteninhalte liefert die zusätzlich geprüfte Seite des Kreisfeuerwehrverbands Hof nicht; sie enthält ausschließlich JavaScript-Code.
Was im Betrieb beim Brandschutz zählt
Ein solcher Vorfall zeigt nebenbei, wie wichtig klare Zuständigkeiten und funktionierende Abläufe in Handelsbetrieben sind. Unternehmen bestellen Brandschutzbeauftragte schriftlich und berücksichtigen dabei das Betriebsverfassungsgesetz beziehungsweise das Personalvertretungsgesetz. In der Bestellung werden die Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben festgelegt.
Die DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ vom Dezember 2020 nennt dafür einen breiten Katalog. Dazu gehören interne Brandschutzbegehungen sowie die Kontrolle von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Alarmplänen. Werden Mängel entdeckt, müssen deren Beseitigung veranlasst oder begleitet und die festgelegten Brandschutzmaßnahmen kontrolliert werden.
Auch Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen sowie Flucht- und Rettungswege werden überprüft. Brandschutzbeauftragte unterstützen Führungskräfte bei regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten, beraten zur Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und wählen geeignete Löschmittel anhand der jeweiligen Brandklassen aus.
Zum Aufgabenfeld gehört außerdem, Brandschutzaktivitäten zu dokumentieren. Geprüft werden ebenso die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, Gase und vergleichbarer Stoffe sowie die dafür vorhandenen Lagereinrichtungen. Bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts wirken die Beauftragten mit, überwachen die Nutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen und beteiligen sich an der Beurteilung von Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen.
Hinzu kommen Unterstützung bei der Aktualisierung von Betriebsanweisungen und bei Räumungsübungen. Bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sollen Brandschutzbeauftragte auf die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen hinwirken. Sie nehmen an behördlichen Brandschauen teil, unterstützen Gespräche mit Behörden und wirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen für brandschutztechnische Einrichtungen mit.
Auch bei Investitionsentscheidungen, die den Brandschutz am Standort betreffen, können sie Stellung nehmen. Dokumentiert werden die Aktivitäten etwa in Begehungsprotokollen, Prüfberichten, Mängelmeldungen oder einem Jahresbericht. Klingt nach Papierarbeit, ist im Ernstfall aber ziemlich konkret.
Unternehmen bestellen externe Brandschutzbeauftragte aus eigenem Interesse, aufgrund versicherungstechnischer Vorgaben oder gesetzlicher Vorschriften. Grundsätzlich muss die Bestellung schriftlich erfolgen. Eine mündliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter hat keine offizielle Gültigkeit.
