Die Übernahme der Ceconomy AG, Muttergesellschaft von MediaMarktSaturn, durch JD.com ist genehmigt. Die Europäische Kommission hat am 3. November 2026 grünes Licht gegeben – allerdings unter Auflagen. Damit ist die letzte behördliche Hürde genommen; der Vollzug der Transaktion soll in den kommenden Tagen erfolgen.

Für Ceconomy ist das ein gewichtiger Schritt. Das Unternehmen betreibt mehr als 1.000 Märkte in elf europäischen Ländern, beschäftigt rund 50.000 Mitarbeiter und erzielte im zuletzt abgeschlossenen Geschäftsjahr etwa 24 Milliarden Euro Umsatz. Zu den wichtigsten Marken zählen MediaMarkt, MediaWorld und Saturn. Sie sind mit stationären Geschäften und Onlineshops für Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte in mehreren EU-Mitgliedstaaten vertreten.

Warum die EU Auflagen verlangt

Im Mittelpunkt der Prüfung standen mögliche Wettbewerbsvorteile durch staatliche Unterstützung für JD.com aus China. Genannt werden Finanzierungen zu Vorzugsbedingungen, Steuervergünstigungen beziehungsweise Steueranreize und staatliche Zuschüsse. Solche Leistungen könnten von Akteuren stammen, die der Volksrepublik China zuzurechnen sind.

Die Sorge der Kommission: Mit diesen Vorteilen könnte JD.com besonders günstige Bedingungen für die Übernahme schaffen, einen hohen Kaufpreis bieten und die Finanzierung von Logistik- und IT-Infrastruktur erleichtern. Nach dem Zusammenschluss könnten davon auch Ceconomy und deren Wachstumspläne profitieren. Geprüft wurde deshalb, ob sich die Wettbewerbsposition des fusionierten Unternehmens verbessert und der Wettbewerb im EU-Binnenmarkt beeinträchtigt werden könnte.

JD.com muss nun sämtliche Geschäfte und Finanzierungen mit Ceconomy zehn Jahre lang zu marktüblichen Bedingungen abwickeln. Außerdem muss der chinesische Konzern anderen Handelsunternehmen Zugang zu seinen Lager- und Logistikdienstleistungen gewähren – zu denselben Bedingungen wie Ceconomy. Die Auflagen sollen verhindern, dass JD.com seine Infrastruktur zugunsten von MediaMarktSaturn oder anderer eigener Handelsketten einsetzt und damit den Wettbewerb verzerrt.

Ein Verfahren mit politischem Druck

Angemeldet wurde die Übernahme am 17. April 2026. Die Kommission leitete daraufhin eine eingehende Untersuchung nach der EU-Verordnung über drittstaatliche Subventionen ein. Die Vorprüfung hatte Hinweise auf mögliche Finanzierungen zu Vorzugsbedingungen, Steueranreize und Zuschüsse ergeben. Das Verfahren war ergebnisoffen; innerhalb von 90 Arbeitstagen, spätestens bis zum 2. Oktober 2026, sollte eine Entscheidung fallen.

Zwischendurch bekam die Angelegenheit eine politische Schärfe. China drohte im August mit Gegenmaßnahmen, falls die EU ihre Untersuchung fortsetzen sollte. Am Ende nahm die Kommission Verpflichtungszusagen an, statt den Zusammenschluss zu untersagen oder ohne Einwände durchzuwinken.

JD.com hatte im Sommer 2025 ein Übernahmeangebot für Ceconomy vorgelegt und sich anschließend die Mehrheit der Anteile gesichert. Das Angebot bewertet Ceconomy mit rund 2,2 Milliarden Euro. Nach Angaben der beteiligten Unternehmen sind mit der EU-Genehmigung sämtliche Angebotsbedingungen erfüllt. Der Abschluss wird in den kommenden Tagen erwartet.

Zwei Handelskonzerne mit unterschiedlichen Stärken

JD.com ist eine auf den Kaimaninseln ansässige Holdinggesellschaft, die an der Nasdaq und an der Hongkonger Börse notiert ist. Die Unternehmensgruppe ist im Einzelhandel, im chinesischen E-Commerce sowie bei Logistik- und Technologiedienstleistungen tätig. Neben dem Onlinehandel bringt sie umfangreiche Kompetenzen in Technologie und Logistik mit.

2024 erzielte JD.com knapp 159 Milliarden US-Dollar Umsatz und zählt damit zu den größten Handelskonzernen Chinas. Ceconomy wiederum ist ein deutsches Einzelhandelsunternehmen, dessen Geschäft auf Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräten beruht – mit Läden, Onlineshops, Warenlagern und dem ganz normalen Trubel auf den Verkaufsflächen.

Die Prüfung stützte sich auf die seit dem 13. Juli 2023 geltende EU-Verordnung über drittstaatliche Subventionen. Sie gibt der Kommission die Möglichkeit, Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Unterstützung aus Drittstaaten zu untersuchen und zu beseitigen. Meldepflichtig sind Zusammenschlüsse, wenn mindestens eines der beteiligten Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen in der EU niedergelassen ist, in der EU mindestens 500 Millionen Euro Umsatz erzielt werden und die beteiligten Unternehmen in den drei Jahren vor dem Zusammenschluss insgesamt mehr als 50 Millionen Euro an finanziellen Zuwendungen aus Drittstaaten erhalten haben.

Das Verfahren ist im öffentlichen Register der Generaldirektion Wettbewerb unter der Nummer FS.100253 aufgeführt. Die Mitteilung zum Start der eingehenden Untersuchung wurde am 28. Mai 2026 veröffentlicht.

Eine weitere bereitgestellte EU-Quelle liefert für die Einordnung keinen lesbaren Nachrichtenartikeltext, sondern Rohdaten einer PDF-Datei: PDF-Version 1.4, erstellt am 6. März 2023 um 16:30:17 Uhr, erzeugt mit „wkhtmltopdf 0.12.6“ und verarbeitet mit „Qt 4.8.7“. Enthalten sind außerdem eingebettete komprimierte Bilddaten. Eine inhaltliche Zusammenfassung dieses Dokuments ist anhand der gelieferten PDF-Rohdaten nicht möglich.