JD.com darf Ceconomy übernehmen – unter strengen EU-Auflagen für MediaMarkt und Saturn
Der chinesische Onlinehändler JD.com will den Düsseldorfer Ceconomy-Konzern für rund 2,2 Milliarden Euro übernehmen. Zum Unternehmen gehören MediaMarkt und Saturn – zwei Namen, die in deutschen Einkaufsstraßen fast so vertraut sind wie das Klappern von Einkaufswagen am Samstagvormittag.
Am 3. November 2026 hat die Europäische Kommission den Einstieg genehmigt. Die Freigabe gilt allerdings nur unter der Bedingung, dass JD.com und Ceconomy ihre Verpflichtungszusagen vollständig umsetzen. Ceconomy ist ein deutsches Unternehmen für Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte, zu dem neben MediaMarkt und Saturn unter anderem auch MediaWorld gehört. Der Konzern ist in mehreren EU-Mitgliedstaaten aktiv.
Ein dichtes Netz für den chinesischen Konzern
Ceconomy betreibt in Europa mehr als 1.000 Filialen sowie Onlineshops, Lager und ein weit verzweigtes Vertriebsnetz. MediaMarktSaturn ist Europas größter Elektronik-Fachhändler und nach Amazon, Otto und Zalando Deutschlands viertgrößter Onlineshop. Entstanden ist Ceconomy 2017 durch die Abspaltung von Metro.
Für JD.com wäre die Übernahme ein Schritt auf neues Terrain: Der Konzern gehört zu den größten chinesischen Handelsunternehmen und würde erstmals direkt zwischen Herstellern und europäischen Verbrauchern tätig. Die JD.com-Gruppe ist im Einzelhandel, mit einem chinesischen Online-Marktplatz sowie in Logistik- und Technologiedienstleistungen aktiv. Die Holdinggesellschaft sitzt auf den Kaimaninseln und ist an der Nasdaq sowie an der Hongkonger Börse notiert.
JD.com gab im Sommer 2025 ein Übernahmeangebot ab und sicherte sich wenige Monate später die Mehrheit der Ceconomy-Aktien. Das Bundeskartellamt hatte den Kauf bereits freigegeben, weil JD.com bislang nur in geringem Umfang in Deutschland tätig war. Die EU-Kommission prüfte den Vorgang seit Mai nach der Verordnung über drittstaatliche Subventionen.
Subventionen, Daten und Lieferketten
Im Mittelpunkt stand die Frage, ob JD.com durch staatliche Unterstützung aus China Vorteile erhalten hatte. Die Kommission stellte Vorzugsfinanzierungen, Steueranreize und Zuschüsse fest. Diese Mittel könnten den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verzerren; unter anderem halfen sie beim Aufbau logistischer und technischer Kapazitäten, die Ceconomy nach der Übernahme zur Verfügung stehen würden. Damit könnten beide Unternehmen Tätigkeiten in Europa leichter finanzieren und eine aggressive Preispolitik verfolgen.
Im Raum standen außerdem Fragen zu Daten, Lieferketten und zum Zugang europäischer Verbraucher. Ceconomy verfügt über Infrastruktur für Beschaffung, Logistik und Vertrieb über Filialen und Onlineshops. JD.com könnte dadurch Produkte in China beschaffen, nach Europa transportieren und über MediaMarkt sowie Saturn verkaufen.
Das ist für Hersteller nicht nebensächlich. Händler bestimmen Sortiment, Einkaufskonditionen, Platzierungen und Werbung und verfügen über Verkaufs-, Preis- und Rückgabedaten. Im Onlinegeschäft kommen Suchanfragen, Klicks und Kaufhistorien hinzu. Das Vertriebsnetz könnte chinesischen Produzenten von LED-Bildschirmen, Spielkonsolen, Ladekabeln und Saugrobotern den Weg in den europäischen Binnenmarkt erleichtern.
Auch politisch knirscht es. China untersagte im August chinesischen Firmen und Organisationen, bestimmte von der EU-Kommission angeforderte Informationen bereitzustellen. Die chinesische Regierung kritisierte den Umfang der Datenanforderungen und warf der EU eine Überschreitung ihrer Zuständigkeit vor. Brüssel hielt dagegen: Die europäischen Regeln gälten unabhängig von der Nationalität eines Unternehmens.
Auflagen für zehn Jahre
Zur Beseitigung der Bedenken müssen Transaktionen innerhalb der Unternehmensgruppe – einschließlich Finanzierungen von JD.com für Ceconomy – zu Marktbedingungen erfolgen. Lager- und Logistikdienstleistungen von JD.com müssen Drittunternehmen zu denselben Bedingungen offenstehen wie Ceconomy. Das gilt auch für technologische Dienstleistungen.
Nach einer Marktprüfung passten die Unternehmen ihre Zusagen an. JD.com sagte der EU zu, Lager- und Logistikleistungen auch anderen Firmen in der EU zu gleichen Bedingungen anzubieten. Nach Einschätzung der Kommission beseitigen die Verpflichtungen die Wettbewerbsverzerrungen vollständig und wirksam. Sie sollen Quersubventionen von JD.com an Ceconomy verhindern und den Vorteil durch subventionierte logistische und technische Kapazitäten ausgleichen.
Die Vereinbarungen gelten zehn Jahre. Ein unabhängiger Treuhänder, der der Aufsicht der Kommission untersteht, überwacht die Umsetzung. MediaMarkt und Saturn sollen ihre eigenen und unabhängigen IT-Systeme und Daten behalten.
Ein Prüfwerkzeug mit Folgen für Deals
Die EU versucht, Abhängigkeiten von China zu verringern, ohne den chinesischen Markt zu verlieren oder Gegenmaßnahmen gegen europäische Unternehmen auszulösen. Die rechtliche Grundlage dafür ist die EU-Verordnung über drittstaatliche Subventionen. Sie trat am 12. Januar 2023 in Kraft und wird seit dem 12. Juli 2023 angewendet. Die Europäische Kommission kann damit ausländische Subventionen umfassend prüfen, wenn sie den Wettbewerb in der EU beeinflussen können, und weitreichende Abhilfemaßnahmen anordnen.
Seit dem 12. Oktober 2023 gelten zudem umfangreiche Anmeldepflichten für Unternehmen, die Transaktionen durchführen oder an öffentlichen Ausschreibungen in der EU teilnehmen wollen. Für solche Anmeldungen müssen Unternehmen weltweit detaillierte Informationen über erhaltene finanzielle Zuwendungen zusammentragen. Das klingt auf dem Papier geradlinig, ist in der Praxis aber oft ein ziemlicher Brocken: Bei den meisten Unternehmen liegen diese Daten nicht ohne Weiteres vollständig vor.
Bestehende Systeme ermöglichen meist keine schnelle und lückenlose Zusammenstellung. Die Identifizierung und Zusammenführung der Informationen verursacht erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand; innerhalb der begrenzten Frist eines Deals oder Vergabeverfahrens lassen sich die gesetzlich benötigten Angaben häufig nur schwer zusammentragen. Unternehmen sollten sich deshalb frühzeitig mit den Anforderungen befassen, damit es beim Abschluss eines Geschäfts nicht plötzlich eng wird.
Die Entscheidung zu Ceconomy zeigt, wie konkret dieses Prüfwerkzeug inzwischen wirkt: Nicht nur der Kaufpreis von rund 2,2 Milliarden Euro zählt, sondern auch die Frage, welche staatlich unterstützten Logistik- und Technikstrukturen mit einem Unternehmen in den europäischen Handel gelangen.
